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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Montag |
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| 3.02.2026 08:41 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Kleve - Kempen - Emmerich - Kaldenkirchen (ots) - Am Montag, 2. Februar 2026,
hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Grenzkontrollen drei Haftbefehle vollstreckt.
Ein 35-jähriger Bulgare reiste am Nachmittag auf der Bundesautobahn 3 als
Beifahrer eines in Bulgarien zugelassenen Personenkraftwagens über den
Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle legte der
Reisende den Beamten seine gültige bulgarische Identitätskarte vor. Die
durchgeführte Überprüfung der Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft
Wuppertal ihn mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sucht. Der
Bulgare zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro bei der
Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 40-tägige Haftstrafe
abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise
fortsetzen.
Auf der Bundesautobahn 57 kontrollierte die Bundespolizei am späten Nachmittag
einen 40-jährigen Rumänen als Fahrer eines in Kleve zugelassenen
Personenkraftwagens Bei der Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten
rumänischen Identitätskarte stellte sich heraus, dass der Mann durch die
Staatsanwaltschaft Ansbach mit einem Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahls
gesucht wird. Hiernach muss der Verurteilte noch eine 164-tägige Haftstrafe
verbüßen. Der Rumäne wurde daraufhin vor Ort verhaftet und nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in
Kleve gebracht.
Am späten Abend stellte die Bundespolizei einen 44-jährigen Polen auf der
Steyler Straße in Kaldenkirchen fest. Der Mann reiste zuvor als Fahrer eines in
Kempen-Krefeld zugelassenen Personenkraftwagens aus den Niederlanden in das
Bundesgebiet ein. Der Reisende legte zur Kontrolle seine gültige polnische
Identitätskarte vor. Einen gültigen Führerschein konnte er nicht vorweisen. Bei
einer Überprüfung der Personalien wurde eine Fahndungsnotierung der
Staatsanwaltschaft Duisburg festgestellt. Der Mann hatte noch eine Geldstrafe in
Höhe von 1500 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu bezahlen oder eine
25-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Nach Zahlung der Geldstrafe im
Bundespolizeirevier Kempen wurde die Weiterreise gestattet. Die Weiterfahrt
wurde untersagt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6209111
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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