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BPOL NRW: Fahndungserfolge der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen |
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| 4.02.2026 09:55 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Kleve - Kempen - Goch - Wachtendonk (ots) - Am Dienstagmorgen, 3. Februar 2026,
kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 57 am Rastplatz Kalbecker Forst einen
48-jährigen Nigerianer bei der Einreise aus den Niederlanden. Der Reisende war
Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Route Amsterdam -
Freiburg. Zur Kontrolle legte der Mann den Beamten seinen gültigen
nigerianischen Reisepass und eine gültigen niederländischen Aufenthaltstitel
vor. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen
stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft München ihn mit einem
Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sucht.
Hiernach muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 3270 Euro
bezahlen oder eine 109-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Mann zahlte den fälligen
Geldbetrag bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende
Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine
Reise fortsetzen.
Einen 27-jährigen Rumänen kontrollierte die Bundespolizei am frühen
Dienstagmorgen auf der Bundesautobahn 40 am Rastplatz Tomm Heide als Fahrer
eines in Ahaus zugelassenen Personenkraftwagens. Zur Kontrolle händigte der Mann
seinen gültigen rumänischen Reisepass aus. Die Überprüfung des Fahrzeuges ergab
eine Fahndungsnotierung der Polizei Borken aufgrund eines Kennzeichenmissbrauchs
und Einziehung der Kennzeichen. Weiterhin legte der Rumäne Dokumente in Form
einer Vollmacht vor. Es stellte sich bei der genaueren Inaugenscheinnahme
heraus, dass der Verdacht der Urkundenfälschung besteht. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kempen durfte der Rumäne
weiterreisen.
Auf der Bundesautobahn 57 reiste am Dienstagabend ein 34-jähriger Rumäne als
Fahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen in das
Bundesgebiet ein. Als Nachweis zum Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zeigte
der Mann auf seinem Mobiltelefon das Lichtbild eines Führerscheins, ausgestellt
auf ihre Personalien, vor. Die Ermittlungen der Beamten ergaben, dass es sich
bei dem Führerschein um eine Totalfälschung handelt. Der Rumäne teilte daraufhin
mit, dass er das falsche Dokument für 500 Euro gekauft hat. Eine gültige
Fahrererlaubnis besitzt der Mann nicht. Nach Abschluss der strafprozessualen
Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve konnte er weiterreisen. Die Weiterfahrt
wurde ihm untersagt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
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Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6209953
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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