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Langenfeld (ots) - Der Jahresbeginn bringt für viele Familien nicht nur neue
Vorsätze, sondern auch neue Verantwortung: Statistisch fallen im Januar
verhältnismäßig viele Erbfälle an. Der organisatorische und emotionale Druck ist
in dieser Phase besonders hoch. Gleichzeitig müssen oft kurzfristig
weitreichende Entscheidungen zur Vermögensnachfolge getroffen werden. Gerade
ohne klare Regelungen drohen Streit, steuerliche Nachteile oder der schleichende
Verlust von Vermögenswerten.
"Viele Erben stehen im Januar plötzlich vor komplexen Entscheidungen, für die
eigentlich langfristige Strukturen nötig wären. Eine Stiftung kann hier
Stabilität und Klarheit schaffen", sagt Sascha Drache, Top-Experte und Buchautor
im Bereich Stiftungsberatung und Stiftungsmanagement. In diesem Beitrag erklärt
er, warum Stiftungen nicht nur ein Instrument für Großvermögen sind und wie sie
helfen können, Vermögen generationenübergreifend zu sichern.
Warum Erbfälle in Deutschland zum Risiko werden
In Deutschland werden jedes Jahr Vermögenswerte in einer Größenordnung
übertragen, die selbst nüchterne Beobachter staunen lässt. Allein im Jahr 2024
veranlagten die Finanzverwaltungen Erbschaften und Schenkungen im Wert von 113,2
Milliarden Euro - wohlgemerkt nur die steuerpflichtigen Fälle, also jene, die
über den großzügigen Freibeträgen lagen. Forschern des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung zufolge liegt das tatsächliche jährliche Erbvolumen
einschließlich Schenkungen bei bis zu 400 Milliarden Euro. Die festgesetzte
Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 13,3 Milliarden Euro einen
neuen Höchstwert.
Hinter diesen Zahlen verbirgt sich ein Strukturproblem, das mit jedem Erbfall
aufs Neue sichtbar wird. Zu jedem zweiten Erbe hierzulande gehört eine
Immobilie. Rund 430.000 Häuser und Wohnungen wechseln jährlich im Erbweg den
Besitzer. Wo Immobilien vererbt werden, eskalieren Konflikte besonders häufig:
Wer soll einziehen, wer möchte verkaufen, wer kann die laufenden Kosten tragen?
Die Folge sind nicht nur zerbrochene Familienbeziehungen, sondern auch
volkswirtschaftliche Verluste. Ende 2022 standen in bundesweit 1,9 Millionen
Wohnungen leer, ein erheblicher Teil davon als direkte Folge ungeklärter
Erbverhältnisse.
Doch das Problem liegt tiefer als in einzelnen Streitfällen. Das deutsche
Erbrecht - mit seinem Pflichtteilssystem, der zwangsweisen Erbengemeinschaft und
einer steuerlichen Belastung, die je nach Verwandtschaftsgrad dramatisch
variiert - erzeugt systematisch Situationen, in denen selbst gut gemeinte
Nachlassregelungen scheitern. Für Familien, die Vermögen nicht nur weitergeben,
sondern dauerhaft zusammenhalten wollen, stellt sich deshalb eine
Grundsatzfrage: Gibt es eine Struktur, die den Erbfall als Risiko nicht
beseitigen, aber entschärfen kann - die Streit verhindert, steuerliche
Belastungen planbar macht und den Willen des Vermögensinhabers über dessen Tod
hinaus schützt? Die Antwort, die in der Beratungspraxis immer häufiger gegeben
wird, lautet: die Stiftung.
Wenn die gesetzliche Erbfolge zum Problem wird
Das deutsche Erbrecht ist ein System, das Fairness herstellen soll - und dabei
regelmäßig das Gegenteil bewirkt. Stirbt ein Vermögensinhaber ohne Testament,
greift die gesetzliche Erbfolge nach den Paragraphen 1924 bis 1936 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs. Was auf dem Papier klar geregelt erscheint, erzeugt in
der Praxis eine Konstellation, die auf Konflikte geradezu angelegt ist: die
Erbengemeinschaft.
Eine Erbengemeinschaft ist keine freiwillige Verbindung. Sie entsteht kraft
Gesetzes in dem Moment, in dem mehrere Personen erben - und sie bindet diese
Personen in einer Gesamthandsgemeinschaft aneinander, die nur einstimmig oder
durch gerichtliche Auseinandersetzung aufgelöst werden kann. Jeder Miterbe hat
Anspruch auf Teilung, doch kein Miterbe kann allein über einzelne
Nachlassgegenstände verfügen. Will einer verkaufen und der andere behalten,
steht die Gemeinschaft still. Will einer vermieten und der andere sanieren,
braucht es Mehrheitsbeschlüsse, die bei zwei Erben mit gleichen Anteilen nicht
zustande kommen. Und will einer einfach nur seinen Anteil zu Geld machen, bleibt
ihm am Ende oft nur der Verkauf seines Erbteils an einen Dritten - zu einem
Preis, der deutlich unter dem anteiligen Nachlasswert liegt.
Die Zahlen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge zeigen, wie massiv das
Problem ist. In 68 Prozent aller blockierten Erbengemeinschaften sind es
Geschwister, die eine Einigung verhindern. In 37 Prozent der Fälle geht der
Streit von einem Bruder aus, in 31 Prozent von einer Schwester. Der überlebende
Elternteil dagegen ist nur in sechs Prozent der Fälle die treibende Kraft hinter
dem Konflikt. "Auf den ersten Blick überrascht das", kommentierte Manfred
Gabler, Geschäftsführer der ErbTeilung GmbH, die Ergebnisse. "Doch bei genauerer
Betrachtung brechen in vielen Familien mit dem Tod des Familienoberhaupts alte
Wunden wieder auf, die zu Lebzeiten unter den Teppich gekehrt wurden."
Erbstreitigkeiten machen nach dem ADVOCARD Streitatlas 28,3 Prozent aller
privatrechtlichen Gerichtsverfahren in Deutschland aus - Platz zwei nach
Scheidung und Trennung.
Auch das Testament, das viele als Lösung betrachten, beseitigt das Grundproblem
nicht. Es ändert die Erbfolge, nicht aber die Systematik. Setzt ein Unternehmer
seine Ehefrau als Alleinerbin ein und übergeht dabei die gemeinsamen Kinder,
entstehen Pflichtteilsansprüche in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils -
und zwar als sofort fällige Geldforderung gegen die Erbin. Bei einem Nachlass
von zwei Millionen Euro und zwei Kindern beläuft sich der Pflichtteil jedes
Kindes auf 250.000 Euro. Besteht der Nachlass überwiegend aus einer Immobilie
und einem Unternehmen, kann diese Forderung die Witwe zwingen, Vermögenswerte
unter Zeitdruck zu veräußern - ein Szenario, das in der Beratungspraxis alles
andere als selten ist.
Die Schenkung zu Lebzeiten gilt als klassischer Ausweg. Doch sie ist kein
sicherer. Wer Vermögen verschenkt, löst Schenkungsteuer aus, die den
Erbschaftsteuersätzen entspricht. Und wer innerhalb von zehn Jahren vor dem
Erbfall schenkt, muss damit rechnen, dass die Zuwendung ganz oder anteilig dem
Nachlass hinzugerechnet wird. Die sogenannte Abschmelzung funktioniert linear:
Im ersten Jahr nach der Schenkung wird der volle Wert angesetzt, im zweiten Jahr
neunzig Prozent, im dritten achtzig Prozent - erst nach Ablauf von zehn Jahren
ist die Schenkung pflichtteilsfest. Wer nicht weiß, wie lange er lebt, weiß auch
nicht, ob seine Schenkung den gewünschten Effekt erzielt.
Hinzu kommt eine steuerliche Asymmetrie, die viele Familien unterschätzen. Die
Freibeträge im Erbschaftsteuerrecht sind nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt und
begünstigen die engste Familie: 500.000 Euro für den Ehegatten, 400.000 Euro für
jedes Kind, 200.000 Euro für Enkel. Doch bereits bei Geschwistern sinkt der
Freibetrag auf 20.000 Euro - bei einem Steuersatz, der in der Steuerklasse II
zwischen 15 und 43 Prozent liegt. Für Nichten, Neffen und nicht verwandte
Personen gelten dieselben Freibeträge mit Steuersätzen von 30 bis 50 Prozent.
Wer eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro an seinen Bruder vererbt,
hinterlässt damit eine Steuerlast von bis zu 96.000 Euro - vorausgesetzt, es
gibt keine weiteren Nachlasswerte, die den Satz in die Höhe treiben.
Was eine Stiftung anders macht
Der entscheidende Unterschied zwischen einer Stiftung und allen anderen Formen
der Vermögensnachfolge lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Eine Stiftung
erbt nicht - sie besitzt bereits. Das klingt nach einer juristischen Feinheit,
ist aber ein Paradigmenwechsel. Denn wo kein Erbfall stattfindet, gibt es keine
Erbengemeinschaft, keine Pflichtteilsansprüche gegen den Nachlass und keinen
Streit um die Verteilung einzelner Vermögensgegenstände. Das Vermögen gehört der
Stiftung, und die Stiftung gehört niemandem.
Das ist der Punkt, an dem viele vermögende Menschen zunächst irritiert
reagieren. Wer sein Leben lang Vermögen aufgebaut hat, tut sich schwer mit dem
Gedanken, dass es ihm nicht mehr gehört. Aber genau darin liegt der Schutz: Was
keinem Einzelnen gehört, kann auch keinem Einzelnen genommen werden - nicht
durch Scheidung, nicht durch Gläubiger und nicht durch streitende Erben.
Rechtlich vollzieht sich dieser Übergang wie folgt: Der Stifter überträgt
Vermögenswerte auf die Stiftung, die damit eigenständige Trägerin wird. Die
Stiftung ist eine juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit, eigenem
Vorstand und einer Satzung, die der Stifter selbst gestaltet. Seit der
Stiftungsrechtsreform, die am 1. Juli 2023 in Kraft trat und die Paragraphen 80
bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuchs neu fasste, sind die Gestaltungsspielräume
dabei erheblich gewachsen. Umschichtungsgewinne - also Wertsteigerungen, die
durch den Tausch von Vermögensanlagen entstehen - dürfen nun ausdrücklich für
den Stiftungszweck verwendet werden, was die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit
deutlich stärkt.
Was die Stiftung von einer Schenkung oder einem Testament fundamental
unterscheidet, ist die Bindungswirkung des Stifterwillens. Ein Testament kann
angefochten werden, eine Schenkung kann widerrufen oder durch
Pflichtteilsergänzung rückabgewickelt werden. Die Satzung einer Stiftung
hingegen bindet alle Beteiligten - den Vorstand, die Destinatäre und auch die
Stiftungsaufsicht. Der Stifter legt fest, wer unter welchen Bedingungen
Zuwendungen erhält, wie das Vermögen angelegt werden soll und welche
Entscheidungen welches Gremium trifft. Diese Regeln gelten nicht für eine
Generation, sondern auf Dauer.
In der Praxis bedeutet das: Die Frage, ob ein Familienmitglied die Immobilie
verkaufen oder behalten soll, stellt sich nicht mehr. Die Stiftung hält die
Immobilie, der Vorstand verwaltet sie nach den Vorgaben der Satzung, und die
Familie erhält Ausschüttungen - ohne selbst Eigentümer zu sein und ohne die
Blockaden, die eine Erbengemeinschaft erzeugt. Wo vorher drei Geschwister
einstimmig über eine Wohnung entscheiden mussten, entscheidet nun ein Vorstand
nach klaren Regeln. Wo vorher ein Pflichtteilsberechtigter die Witwe zur
Veräußerung zwingen konnte, steht das Vermögen außerhalb des Nachlasses.
Auch steuerlich verändert die Stiftung die Arithmetik grundlegend. Eine
Familienstiftung wird bei der laufenden Besteuerung behandelt wie eine
Kapitalgesellschaft - zahlt aber auf Mieteinnahmen effektiv rund 15,8 Prozent
statt bis zu 47,5 Prozent im Privatvermögen. Gewinne aus Aktienverkäufen werden
mit ca. 0,75 Prozent belastet. Das Vermögen wächst innerhalb der Stiftung
deutlich schneller als in der Hand einer Privatperson - ein Effekt, der sich
über Jahrzehnte potenziert.
Wer Vermögen schützen will, muss vor dem Erbfall handeln
Die Zahlen lassen wenig Raum für Interpretationen. 400 Milliarden Euro wechseln
jedes Jahr den Besitzer, die Erbschaftsteuer erreicht Rekordwerte, und in vier
von fünf Fällen landen die Hinterbliebenen in einer Erbengemeinschaft, die auf
Blockade angelegt ist. Das deutsche Erbrecht schützt Ansprüche - aber es schützt
kein Vermögen.
Die Stiftung löst dieses Problem nicht durch juristische Tricks, sondern durch
einen strukturellen Eingriff: Sie entzieht das Vermögen dem Erbfall, bevor er
eintritt. Kein Nachlass bedeutet keine Erbengemeinschaft, keine erzwungene
Veräußerung unter Zeitdruck und keine Steuerklasse II für den Bruder, der das
Elternhaus übernehmen soll. Was bleibt, ist eine Struktur, die den Willen des
Stifters dauerhaft umsetzt - unabhängig davon, wie sich familiäre Verhältnisse
nach seinem Tod entwickeln.
Dass dieser Weg Planung erfordert, liegt in der Natur der Sache. Eine Stiftung
entsteht nicht über Nacht, und die Übertragung von Vermögenswerten muss
wirtschaftlich, steuerlich und familiär durchdacht sein. Die zehnjährige Frist
für die Pflichtteilsergänzung setzt einen klaren zeitlichen Rahmen: Wer heute
beginnt, hat in zehn Jahren eine pflichtteilsfeste Struktur. Wer wartet,
überlässt den Zeitpunkt dem Zufall - und der Zufall, das zeigen die Statistiken
des Statistischen Bundesamts, trifft Familien besonders häufig in den
Wintermonaten.
Die beste Nachfolgeplanung ist die, die niemand bemerkt - weil sie funktioniert,
bevor sie gebraucht wird.
Über Sascha Drache:
Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in
der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche
Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er
den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die
gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem
festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens
langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter:
https://www.stiftung.de/
Pressekontakt:
Ratgeber Stiftung
Inhaber: Sascha Drache
https://www.stiftung.de
E-Mail: mailto:info@ratgeber-stiftung.de
Ruben Schäfer
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OTS: Ratgeber Stiftung
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