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POL-PB: Auffahrunfall durch Wildwechsel |
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| 12.12.2025 10:56 Uhr |
Polizei Paderborn |
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Lichtenau (ots) - (md) Auf der B68 bei Lichtenau kam es um 20.45 Uhr am
Donnerstag, 11. Dezember, zu einem Auffahrunfall, verursacht durch Wildschweine,
die die Fahrbahn kreuzten. Eine Autofahrerin verletzte sich dabei leicht.
Eine 49-jährige Mercedes-Fahrerin und eine 22 Jahre alte Audi-Fahrerin waren
abends hintereinander auf der B68 in Fahrtrichtung Paderborn unterwegs, als von
rechts mehrere Wildschweine auf die Fahrbahn liefen. Der Mercedes machte eine
Vollbremsung und touchierte ein Wildschwein, worauf die Audi-Fahrerin auf das
Auto auffuhr. Die 22-jährige Frau zog sich leichte Verletzungen zu und kam mit
dem Rettungsdienst in ei Paderborner Krankenhaus. Es entstand Sachschaden in
Höhe von 30.000 Euro, beide Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten
abgeschleppt werden.
Einen Gefahrenschwerpunkt für Wildunfälle stellt der Übergangsbereich zwischen
Wald- und Feldzonen dar. Gegebenheiten, die im Kreis Paderborn oft vorkommen.
Die entsprechenden Gefahrenstellen sind durch das Schild "Achtung Wildwechsel"
gekennzeichnet. Autofahrende sollten an diesen Stellen ihre Geschwindigkeit
reduzieren und bremsbereit sein. Steht ein Tier am Straßenrand gilt, abblenden,
hupen, bremsen, Lenkrad festhalten. Betritt das Tier die Straße sollte auf
keinen Fall in der Gegenverkehr oder in einen Straßengraben ausgewichen, sondern
ein Sachschaden in Kauf genommen werden. Dieser geht zumeist glimpflicher aus,
als ein Unfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder ein Aufprall gegen
einen Baum.
Kommt es zu einem Wildunfall muss die Unfallstelle durch das Einschalten des
Warnblinklichts und durch das Aufstellen des Warndreiecks gesichert werden. Beim
Aufstellen des Warndreiecks ist eine Warnweste zu tragen. Autofahrer sollten
sich danach in einen sicheren Bereich neben der Straße, bestmöglich hinter die
Leitplanke begeben und die Polizei informieren. Nur bei einer Unfallaufnahme
erstatten Versicherungen die entstanden Schäden. Zudem informiert die Polizei
den zuständigen Jäger, der sich um das getötete, verletzte oder geflüchtete Tier
kümmert.
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizei Paderborn
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