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POL-PPMZ: Filmaufnahmen einer hilflosen Person - Strafverfahren eingeleitet |
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| 10.04.2026 10:55 Uhr |
Polizeipräsidium Mainz |
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Mainz-Oberstadt (ots) - Am Donnerstag, kam es gegen 13:15 Uhr in der
Göttelmannstraße in Mainz zu einem medizinischen Notfall. Einsatzkräfte des
Rettungsdienstes versorgten vor Ort eine Person mit dem Verdacht auf einen
Herzinfarkt.
Während der laufenden medizinischen Erstversorgung begab sich ein unbeteiligter
Mann in unmittelbare Nähe des Einsatzgeschehens und fertigte mit seinem
Smartphone Videoaufnahmen an. Dabei filmte er sowohl die eingesetzten
Rettungskräfte als auch die betroffene Person, die sich zu diesem Zeitpunkt in
einer erkennbar hilflosen Lage befand.
Mehrere unbeteiligte Zeugen wurden auf das Verhalten aufmerksam und sprachen den
Mann an. Sie forderten ihn auf, das Filmen zu unterlassen. In der Folge
entwickelte sich eine verbale Auseinandersetzung.
Eine hinzugezogene Streifenwagenbesatzung konnte, mit Einverständnis des Mannes,
die Videoaufzeichnung auf dessen Smartphone einsehen. Auf dem Videomaterial war
die betroffene Person eindeutig identifizierbar, während sie durch die
Rettungskräfte medizinisch versorgt wurde.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es besteht der
Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen). Alleine das Anfertigen
von Bildaufnahmen hilfloser Personen ist strafbar.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Filmen oder
Fotografieren von verletzten oder hilflosen Personen nicht nur die
Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt, sondern auch strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Telefon: 06131 / 65-30022
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
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OTS: Polizeipräsidium Mainz
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Mainz
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