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Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg,
Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau,
Landsberg am Lech, Starnberg (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
(FKS) ging am 10.03.2026 im gesamten Bundesgebiet verstärkt gegen Schwarzarbeit
und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Baubranche vor.
Beim Hauptzollamt Rosenheim waren zahlreiche Kräfte der FKS-Standorte Rosenheim,
Traunstein und Weilheim im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre
Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob
Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die
Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw.
Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt über 200 Personen zu ihren
Arbeitsverhältnissen und führten bei 16 Arbeitgebern Prüfungen durch.
Schlussendlich ergaben sich aus den Befragungen und Prüfungen in 42 Fällen
Anhaltspunkte für mögliche Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung der Zahlung
des Mindestlohnes sowie Scheinselbständigkeit als auch fehlender Anmeldungen zur
Sozialversicherung.
"Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung legt der ZOLL einen besonderen
Fokus auf das Baugewerbe. So sind bundesweit rund 60 Prozent der im Jahr 2025
durch die FKS festgestellten Schadenssumme auf die Baubranche zurückzuführen",
erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. Die FKS
hat im Jahr 2025 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive der Branchen des
Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des
Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und
knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. (alle Jahresergebnisse
der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-
und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichu
ng_node.html#vt-sprg-4)
Die Prüfungen vor Ort sind oft nur der Auftakt für tiefgreifende Prüfungen oder
sogar strafrechtliche Ermittlungen der FKS. Dass diese zu empfindlichen Strafen
führen können, zeigt ein Strafverfahren vor dem Landgericht München I von
Dezember 2025, das den Hauptangeklagten zu einer Haftstrafe von fünf Jahren
verurteilte, weil er mit seinem Bauunternehmen im großen Stile Arbeitsentgelt
vorenthalten hatte. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von rund
neun Millionen Euro auf.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis
des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen
sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur
flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-,
Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten
branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt
der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro
pro Stunde beträgt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6234807
OTS: Hauptzollamt Rosenheim
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