Neuenhaus
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Neuenhaus, Stadt
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POL-EL: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück / Landgericht Osnabrück und der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim |
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| 21.11.2025 14:41 Uhr |
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim |
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Neuenhaus (ots) -
- Urteil nach brutalem Raubüberfall in Neuenhaus - Hohe
Freiheitsstrafen gegen drei Täter verhängt -
Nach dem schweren Raubüberfall auf einen damals 71-jährigen Mann in Neuenhaus am
15. März 2025 hat das Landgericht Osnabrück nun deutliche Urteile gegen drei der
Tatbeteiligten ausgesprochen. Die Männer wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen
verurteilt. Ein heute 26-Jähriger wurde zu acht Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt, ein 21-Jähriger erhielt dieselbe Strafe. Deutlich höher fiel das
Urteil für einen 24-Jährigen aus: Er muss neun Jahre und sechs Monate in Haft.
Das Landgericht würdigte in seiner Urteilsbegründung das außergewöhnlich brutale
Vorgehen der Täter. Die Männer hatten den damals 71-jährigen Geschädigten in
seinem Wohnhaus überfallen, massiv geschlagen und zu Boden gebracht.
Anschließend durchsuchten sie das Haus nach Wertgegenständen und entwendeten
unter anderem Bargeld und einen Fahrzeugschlüssel. Die Tat endete nur deshalb
nicht noch schwerwiegender, weil das Fahrzeug des Opfers aufgrund anderer
parkender Autos nicht aus der Garage bewegt werden konnte. Dank des schnellen
Eingreifens von Polizeistreifen konnten die vier Tatverdächtigen bereits kurz
nach der Tat in Tatortnähe festgenommen werden. Zeugen hatten unmittelbar nach
dem Vorfall den Notruf gewählt, und eine zeitgleich im Nahbereich befindliche
Streife überprüfte einen verdächtigen Pkw. Durch das schnelle Zusammenspiel
zwischen Leitstelle und Einsatzkräften gelang es, die Täter auf frischer Tat zu
stellen.
Die nun erfolgten Verurteilungen sind das Ergebnis eines umfangreichen und eng
abgestimmten Ermittlungsverfahrens. An den Maßnahmen waren die Zentralstelle zur
Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die
Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim sowie weitere spezialisierte
Dienststellen beteiligt.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft
Bentheim betonen, dass dieses Urteil ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen
organisierte Kriminalität ist. Die enge, vertrauensvolle und professionelle
Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden sowie die intensive Ermittlungsarbeit
der eingesetzten Beamtinnen und Beamten haben entscheidend zu diesem Ergebnis
beigetragen.
"Das Urteil des Landgerichts Osnabrück zeigt deutlich, dass brutale
Gewaltverbrechen entschlossen verfolgt werden und Täter mit empfindlichen
Strafen rechnen müssen. Die hervorragende Zusammenarbeit aller Beteiligten war
ein wesentlicher Baustein für diesen Ermittlungserfolg", erklärte ein Sprecher
der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Kriminalhauptkommissar Mario Gehrke vom Fachkommissariat 2 (zuständig u.a. für
Eigentumskriminalität) der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
ergänzt: "Dieser Fall hat uns aufgrund der massiven Gewaltanwendung und der
Brutalität gegenüber einem älteren Menschen besonders bewegt. Das Urteil gibt
den Geschädigten und der Öffentlichkeit ein wichtiges Signal, dass wir solche
Taten konsequent aufklären und strafrechtlich verfolgen."
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Christopher Degner
Telefon: +49 591 - 87 204
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de
Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich
zuständige Polizeidienststelle.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/104234/6163647
OTS: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
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