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Oberhausen (ots) - Am Mittwochvormittag (03.12.), gegen elf Uhr, fiel zwei
Polizisten im Rahmen einer Streifenfahrt ein größerer Van mit Duisburger
Kennzeichen auf, der in einem optisch schlechten Zustand war. Sie beschlossen,
den Van der auf der Buschhausener Straße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof unterwegs
war, etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Aufgrund des Verkehrs war es jedoch
nicht sofort möglich, an das Fahrzeug aufzuschließen. Als es dann aber
schließlich von der Hansastraße auf die Friedrich-Karl-Straße abbog, gaben die
Beamten Anhaltezeichen. Diese ignorierte der Fahrer allerdings.
Noch waren die Polizisten der Meinung, dass der Fahrer entweder die
Anhaltezeichen nicht gesehen habe oder nach einem geeigneten Platz Ausschau
hielt, um anzuhalten. Mit einem Mal jedoch wurde klar, dass der Fahrer
keineswegs die Absicht hatte, anzuhalten. Denn plötzlich bog er nach rechts in
die Stöckmannstraße ein - und zwar entgegen der Einbahnstraße. Auch alle anderen
Verkehrszeichen interpretierte er neu. Die Polizisten folgten dem Van nun mit
Blaulicht und Signalhorn. Nun fuhr er in einen verkehrsberuhigten Bereich, den
man nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren darf mit ca. 40 km/h. Nur durch eine
schnelle Lenkbewegung konnte ein entgegenkommender Fahrradfahrer im letzten
Moment ausweichen und einen Zusammenstoß verhindern. Die Verfolgungsfahrt endete
schließlich in der Gutenbergstraße, da hier wegen einer Baustelle die
Weiterfahrt nicht mehr möglich war. Sobald das Fahrzeug angehalten hatte,
öffnete sich die Tür und der Fahrer sprang hinaus und trat die Flucht an, die
jedoch an einem Bauzaun ihr jähes Ende fand.
Der 28-Jährige gab sofort zu, dass er nur eine syrische Fahrerlaubnis besitze.
Eine kurze Recherche belegte, dass der Syrer bereits mehrfach aufgrund des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war. Desweiteres fiel der Drogenvortest
positiv aus. Da er keinerlei Dokumente vorweisen konnte, musste er zur
Identitätsfeststellung zur Polizeiwache Alt-Oberhausen gebracht werden und wurde
anschließend verlassen. Das Verkehrskommissariat ermittelt nun wegen diverser
Verstöße, unter anderem wegen der Straßenverkehrsgefährdung durch grob
verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie
Fahren unter Einwirkung von Betäubungsmitteln.
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