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Owschlag / Jalm (ots) - Am Donnerstagmorgen, 15.01.2026, gegen 08:30 Uhr,
erhielt die Polizei einen Hinweis eines aufmerksamen Verkehrsteilnehmers auf
einen Mercedes Sprinter mit bulgarischen Kennzeichen, der sowohl durch unsichere
Fahrweise als auch durch erhebliche technische Mängel aufgefallen war. Das
Fahrzeug soll in Schlangenlinien geführt worden sein, zudem war die Beleuchtung
teilweise ohne Funktion.
Der Sprinter konnte gegen 08:45 Uhr an der Autobahnanschlussstelle Owschlag
angehalten und kontrolliert werden.
Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass sich vier Personen im
Fahrzeug befanden, obwohl der Transporter lediglich zwei eingetragene Sitzplätze
aufweist. Neben dem 18-jährigen rumänischen Fahrzeugführer saß eine Person auf
dem Beifahrersitz. Zwei weitere Personen hielten sich im Laderaum auf, wo sie
auf einem selbstgebauten Hochbett quer zur Fahrtrichtung lagen. Zusätzlich
befand sich zwischen Fahrer- und Beifahrersitz ein unbefestigter Gartenstuhl.
Weiterhin wurde festgestellt, dass auf dem Beifahrersitz der Sicherheitsgurt
fehlte, sodass, abgesehen vom Fahrer, keine der mitfahrenden Personen gesichert
war. Aufgrund der erheblichen Gefährdung wurde die Weiterfahrt untersagt.
Trotz dieser Maßnahme wurde derselbe Sprinter gegen 10:30 Uhr erneut von einer
Streife auf der Autobahn fahrend festgestellt. Die zweite Kontrolle erfolgte um
10:40 Uhr auf dem Autobahnparkplatz Jalm.
Dabei zeigte sich, dass das Fahrzeug erneut mit vier Personen besetzt war. Eine
Person lag wieder im selbstgebauten Bett im Laderaum, eine weitere saß auf dem
Gartenstuhl zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Die zuvor ausgesprochene
Untersagung der Weiterfahrt wurde somit ignoriert.
Um eine weitere Gefährdung zu verhindern, wurde die Weiterfahrt diesmal durch
das Anbringen einer Parkkralle technisch unterbunden.
Gegen den Fahrzeugführer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im
zweiten Fall wurden die Bußgelder aufgrund vorsätzlichen Handelns verdoppelt,
zudem kamen weitere Verstöße hinzu, unter anderem das Missachten polizeilicher
Weisungen aus der ersten Kontrolle.
Auch die Fahrzeughalterin muss sich als Betroffene in einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten, da sie die Inbetriebnahme des
mangelhaften Fahrzeugs zugelassen hat.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Umbauten und
unsachgemäße Personenbeförderungen eine erhebliche Gefahr für alle Insassen
sowie andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Jan Krüger
Telefon: 0461/484-2010
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de
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OTS: Polizeidirektion Flensburg
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