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München (ots) - Im Falle einer Trennung oder Scheidung verlassen sich viele
Frauen nachvollziehbarerweise darauf, dass ihre finanzielle Zukunft rechtlich
abgesichert ist - laufender Unterhalt geregelt, der Versorgungsausgleich
bekannt. Was jedoch häufig übersehen wird: ein gesetzlich vorgesehener
zusätzlicher Unterhaltsanteil, der speziell dem weiteren Rentenaufbau dienen
soll. Warum wird dieser so enorm wichtige Punkt oft nicht berücksichtigt? Und
vor allem: Welche Konsequenzen hat das?
Für viele Frauen bedeutet eine Trennung oder Scheidung vor allem eines:
wirtschaftliche Unsicherheit. Zwar sind Unterhaltsfragen in aller Regel schon ab
der Trennung Thema und auch der Versorgungsausgleich wird als fester Bestandteil
des Scheidungsverfahrens einkalkuliert, was den grundsätzlichen Eindruck
erweckt, finanziell "korrekt versorgt" zu sein. Doch genau hier liegt das
Problem: Während der laufende Unterhalt den Alltag absichert, bleibt ein
entscheidender Baustein für die Zukunft häufig unberücksichtigt. Der gesetzlich
vorgesehene Altersvorsorgeunterhalt, der ab Einreichung des Scheidungsantrags
den weiteren Rentenaufbau ermöglichen soll, wird demnach in vielen Fällen trotz
anwaltlicher Beratung weder geprüft noch geltend gemacht. Kurzfristig kaum
spürbar, entfaltet diese Lücke ihre Wirkung erst Jahre später - dann allerdings
mit voller Wucht. "Viele Frauen merken sehr spät, dass ihnen über Jahre hinweg
Geld für ihre Altersabsicherung gefehlt hat. Dann lässt sich das nicht mehr
aufholen", warnt Martina Ammon.
"Genau dieser Altersvorsorgeanteil unterliegt keiner seltenen Sonderregelung,
sondern ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen", fügt die Fachanwältin für
Familienrecht hinzu. In mehr als 25 Jahren hat Martina Ammon über 3.500 Familien
in Trennungs- und Scheidungssituationen und mehr als 500 Frauen in ihrem
Premium-Scheidungsmentoring begleitet und erlebt in ihrer Kanzlei immer wieder,
wie essenzielle Ansprüche schlicht übersehen werden. Ihre Erfahrung zeigt dabei:
Der fehlende Altersvorsorgeunterhalt ist kein Randphänomen, sondern ein
strukturelles Problem der anwaltlichen Praxis. Auch im direkten Austausch mit
einem leitenden OLG-Richter a.D. wurde ihr bestätigt, wie selten dieser Anspruch
in Unterhaltsverfahren tatsächlich eingefordert wird. Dies, obwohl der Anspruch
sogar wörtlich im Gesetz formuliert ist und nicht bloße Richterrechtsprechung
darstellt. Denn in § 1578 Abs. 3 BGB heißt es wörtlich, dass auch die Kosten
einer angemessenen Versicherung für das Alter vom Unterhaltsanspruch umfasst
sind. Warum Frauen keinesfalls darauf verzichten sollten, verrät Martina Ammon
hier.
Ein Fünftel, das den Unterschied macht: Warum der Altersvorsorgeunterhalt
gesetzlich vorgesehen ist
Während der Ehe erfolgt die Absicherung im Alter durch die Ansparung von
gesetzlichen, betrieblichen oder privaten Rentenversorgungen. Im Falle der
Scheidung sorgt grundsätzlich der Versorgungsausgleich dafür, dass diese
Rentenanwartschaften für die gemeinsame Ehezeit jeweils hälftig ausgeglichen
werden. Mit Einreichung des Scheidungsantrags endet dieses Ausgleichssystem
jedoch abrupt. Ab dem Monat der Zustellung des Scheidungsantrags baut die
wirtschaftlich schwächere Person keine weiteren Rentenansprüche aus dem
Einkommen oder Ansparungen des Ehepartners auf. Genau hier setzt der gesetzlich
vorgesehene Altersvorsorgeunterhalt an: Er soll nahtlos sicherstellen, dass auch
nach dem Scheidungsantrag weiterhin Mittel für die Altersabsicherung zur
Verfügung stehen. "Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass insbesondere
Frauen durch Trennung und Scheidung dauerhaft in eine Versorgungslücke
rutschen", erklärt Martina Ammon.
Konkret beträgt der Altersvorsorgeunterhalt rund ein Fünftel des laufenden
Unterhaltsanspruchs. Diesen Betrag gibt es monatlich zusätzlich zum
Basisunterhalt "on top". Die Größenordnung zeigt deutlich: Es geht nicht um
einen nebensächlichen Betrag. Der Gesetzgeber will Altersarmut vermeiden und hat
dazu einen konkreten Anspruch im Gesetz formuliert. Monatlich ist dieser
Zusatzanspruch deutlich spürbar - und über Jahre summiert er sich zu erheblichen
Beträgen. Geld, das ausdrücklich für die Altersvorsorge gedacht ist, fehlt dann
dauerhaft. "Was heute vielleicht nur eine rechnerische Position ist, entscheidet
später darüber, ob Frauen im Alter finanziell unabhängig bleiben oder nicht",
betont Martina Ammon.
Warum der Anspruch so oft unter den Tisch fällt: Ein Missstand, auf den man sich
vorbereiten sollte
Die Gründe dafür sind gleichermaßen vielfältig wie ernüchternd: In vielen Fällen
wird der Altersvorsorgeunterhalt schlicht nicht geprüft oder nicht sauber
berechnet. Warum? Nun, er erfordert einen zusätzlichen Rechenschritt, der in der
Praxis häufig übersehen wird, obwohl moderne Kanzleien mit entsprechenden
bundesweit einheitlichen Programmen arbeiten. Hinzu kommt: Richter dürfen auf
diesen Anspruch nicht von sich aus hinweisen. Ohne ausdrücklichen Antrag
passiert daher nichts. Teilweise wird Frauen der Anspruch sogar ausgeredet - und
das mit fachlich fragwürdigen Argumenten. Das Ergebnis: Wer nicht gezielt danach
fragt und den Anwalt zur Geltendmachung ansetzt, verliert Geld. "Anwaltliche
Vertretung allein schützt nicht zwingend vor finanziellen Nachteilen", so
Martina Ammon.
Umso wichtiger ist es, im Falle einer Trennung oder Scheidungsunterhaltsbeträge
nicht einfach abzunicken. Ausnahmslos sollte immer die alles entscheidende Frage
gestellt werden: Wurde der Altersvorsorgeunterhalt geprüft und berücksichtigt?
Der Weg zum "Fachanwalt" ist keine Garantie dafür ist, dass jeder
Unterhaltsbaustein automatisch mitgedacht wird. Unachtsamkeiten oder
Nachlässigkeiten auch in der Anleitung und Überwachung des eigenen Anwaltes
kosten hier nicht nur kurzfristig Geld, sondern wirken sich direkt auf die
finanzielle Sicherheit im Alter aus. "Auch Anwälte können Dinge übersehen und
Fehler machen. Die Konsequenzen trägt meist der Mandant. Daher sollte man nichts
dem Zufall überlassen und sich stattdessen frühzeitig und umfassend über alle
Details informieren und dokumentieren."
Sie stehen vor einer Trennung oder Scheidung und wollen etwaige rechtliche
Nachteile dabei von Beginn an vermeiden? Dann lassen Sie sich von Martina Ammon
(https://martinaammon.de/) in ihrem Premium-Mentoring begleiten und vereinbaren
Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch!
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: mailto:redaktion@dcfverlag.de
mailto:presse@martinaammon.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/170759/6250319
OTS: Martina Ammon
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