Schifferstadt
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Schifferstadt, Stadt
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POL-PDLU: Süßes, sonst gibt's Saures - oder eine Strafanzeige? |
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Schifferstadt (ots) - Am Freitag (31.10.25) heißt es wieder "Süßes, sonst gibt's
Saures", wenn schaurig-schöne Gestalten an Halloween (31. Oktober) um die Häuser
ziehen. Damit die traditionellen Halloween-Streiche kleiner und großer Hexen,
Zauberer und Geister allerdings nicht in einer teuren Geldstrafe enden, betont
die Polizei, dass auch an Halloween Regeln eingehalten werden müssen. Ob Müll im
Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto - das sind keine harmlosen
Streiche, sondern Sachbeschädigungen. Und die können teuer werden. Wer fremdes
Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre
Freiheitsstrafe. Noch höher fällt die Strafe aus, wenn Dinge zerstört werden,
die der Allgemeinheit dienen - etwa Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in
Zügen. Eltern können bei missglückten Streichen ihrer Kinder zur Verantwortung
gezogen werden, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder ein Kind noch zu
jung ist, die Unrechtmäßigkeit einer Tat zu erkennen. Die Polizei appelliert
daher an Erziehungsberechtigte, vorab gemeinsam über Regeln zu sprechen oder
wenn möglich die Kinder bei ihrer Gruseltour zu begleiten. So bleibt Halloween
sicher und spaßig: - Klären Sie Kinder auf, dass Eier an Hauswände zu werfen
oder Böller in Briefkästen zu stecken keine harmlosen Streiche, sondern
Straftaten sind. - Achten Sie darauf, welche Gegenstände die Kinder mit auf ihre
Halloween-Tour nehmen. - Ermutigen Sie Kinder, sich nicht vom Gruppendruck
mitreißen zu lassen. |
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| Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeidirektion Ludwigshafen Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung |
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