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POL-MFR: (24) Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Kleinschwarzenlohe |
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| 10.01.2026 17:10 Uhr |
Polizeipräsidium Mittelfranken |
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Schwabach (ots) - Am frühen Samstagmorgen (10.01.2026) kam es bei einer Person
im psychischen Ausnahmezustand im Wendelsteiner Gemeindeteil Kleinschwarzenlohe
(Lkrs. Roth) zu einem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos der Polizei. Als der
25-jährige Mann die Beamten mit einer augenscheinlichen Schusswaffe und einem
Messer bedrohte, mussten die Einsatzkräfte von der Schusswaffe Gebrauch machen.
Der Mann wurde hierbei lebensgefährlich verletzt und musste zur medizinsichen
Versorgung in ein Krankenhaus gebracht werden.
Eine Angehörige des jungen Mannes in der Porschestraße meldete sich gegen 04:15
Uhr über den Polizeinotruf. Sie gab an, dass sie gerade im telefonischen Kontakt
mit dem 25-Jährigen (deutsch) sei. Dieser befände sich in einem psychischen
Ausnahmezustand und habe ihr gegenüber immer wieder Suizid angekündigt. Während
des Telefonats seien mehrfach Schussgeräusche wahrnehmbar gewesen.
Aufgrund der Mitteilung begaben sich mehrere Polizeistreifen zum Einsatzort und
sperrten den Bereich ab. Auf Grund der Erkenntnisse über eine mögliche
Schusswaffe zog die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken außerdem
Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos hinzu.
In der Folgezeit versuchten sowohl die Angehörigen als auch Beamte der
polizeilichen Verhandlungsgruppe, den 25-Jährigen zu beruhigen und diesen dazu
zu bewegen, das Haus unbewaffnet zu verlassen.
Gegen 07:00 Uhr betraten Beamte des Spezialeinsatzkommandos das Wohnhaus, um
diesen Bereich zu sichern. Auch zu diesem Zeitpunkt war die Zielsetzung der
Polizei weiterhin, kommunikativ auf den Mann einzuwirken. Allerdings kam der
25-Jährige den Einsatzkräften im Erdgeschoss des Hauses kurz darauf mit einer
augenscheinlichen Schusswaffe und einem Messer in den Händen entgegen. Nachdem
er auf die Aufforderung, die Waffen abzulegen, nicht reagierte, kam es zum
polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der Mann erlitt hierbei lebensgefährliche
Verletzungen im Oberkörperbereich, die unmittelbar von einem bereits vor Ort
befindlichen Notarzt erstversorgt wurden. Zwischenzeitlich befindet sich der
Mann in einem Klinikum.
Nach aktuellem Ermittlungsstand geht das Polizeipräsidium Mittelfranken davon
aus, dass die Schussabgaben der Einsatzkräfte in einer Notwehrsituation
erfolgten. Neben Beamten mittelfränkischer Kriminaldienststellen nahmen am
Einsatzort auch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) ihre
Ermittlungen auf. Die Untersuchungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des
polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden - wie in derartigen Fällen üblich -
aus Neutralitätsgründen durch das Bayerische Landeskriminalamt geführt. Alle
Maßnahmen werden dabei in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth getroffen.
Erstellt durch: Michael Konrad
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Mittelfranken
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