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Köln (ots) - Der ACV zeigt, welche Checks nach der Winterpause wichtig sind,
damit das Wohnmobil sicher in die erste Tour des Jahres startet
Nach der Winterpause wird es für viele Camper Zeit, das Wohnmobil wieder
startklar zu machen. Denn Kälte, Feuchtigkeit und lange Standzeiten können
Technik, Reifen, Dichtungen und Bordsysteme belasten. Der ACV Automobil-Club
Verkehr erklärt, worauf es vor der ersten Fahrt ankommt und welche Kontrollen
dabei helfen, sicher und ohne böse Überraschungen in die neue Camping-Saison zu
starten.
Außenreinigung und Sichtprüfung
Zu Beginn steht eine gründliche Reinigung, idealerweise in einer SB-Waschanlage.
Dabei sollte der Wasserdruck nicht zu hoch eingestellt werden, um Lack,
Kunststoffteile oder Lüftungsgitter nicht zu beschädigen. Ein mildes
Reinigungsmittel löst Schmutz und Salzrückstände, die sich über den Winter
angesammelt haben.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Windschutzscheibe, Dach, Unterboden und
Radkästen. Beim Reinigen lohnt sich außerdem ein Blick auf Rahmen und tragende
Teile, um Rost oder Korrosion frühzeitig zu erkennen. Markise, Dachaufbauten und
andere Anbauteile sollten auf Beschädigungen geprüft und einmal getestet werden.
Abschließend empfiehlt sich die Pflege der Gummidichtungen an Türen und
Fenstern.
Innenraum und Wassersystem startklar machen
Auch wenn das Wohnmobil vor der Winterpause gereinigt wurde, lohnt sich vor der
ersten Fahrt eine erneute Kontrolle. Möbel, Polster und Stauräume sollten von
Staub und Schmutz befreit werden, Küche, Kühlschrank und Bad gründlich gereinigt
werden.
Die Dichtungen der Camping-Toilette sollten geprüft werden. Frisch- und
Abwassertanks sollten nach längerer Standzeit gespült und desinfiziert werden.
Anschließend empfiehlt sich ein Nachspülen mit klarem Wasser. Leitungen,
Armaturen und Wasserpumpe sollten auf mögliche Frostschäden überprüft werden.
Tropfstellen, Druckverlust oder ungewöhnliche Geräusche können Hinweise auf
Undichtigkeiten sein. Gegebenenfalls eingesetzte Wasserfilter sollten ebenfalls
überprüft werden.
Zusätzlich sollten Stauräume, Polster und Ecken auf Feuchtigkeit oder Schimmel
kontrolliert werden. Während der Reinigung hilft gründliches Lüften, um das
Fahrzeug vollständig zu trocknen.
Reifen, Bremsen und Flüssigkeiten prüfen
Nach längerer Standzeit zählen Reifen zu den häufigsten Schwachstellen. Wichtig
sind Profiltiefe, Luftdruck und Alter der Reifen. Gesetzlich vorgeschrieben sind
mindestens 1,6 Millimeter Restprofil. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ACV
bei Sommerreifen mindestens drei Millimeter, bei Winter- und Ganzjahresreifen
mindestens vier Millimeter, um bei Nässe eine sichere Fahrt zu gewährleisten und
das Risiko von Aquaplaning zu verringern.
Das Alter lässt sich an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke ablesen. Ab etwa
sechs Jahren sollten Reifen kritisch geprüft werden. Bei Tempo-100-Gespannen
dürfen sie maximal sechs Jahre alt sein.
Zusätzlich sollten folgende Flüssigkeiten kontrolliert werden:
- Motoröl
- Kühlmittel
- Bremsflüssigkeit
- Scheibenwischwasser
Auch die Bremsanlage sollte geprüft werden. Nach längerer Standzeit kann sich
Flugrost auf den Bremsscheiben bilden. Ungewöhnliche Geräusche oder Vibrationen
bei einer Probefahrt sollten ernst genommen werden.
Batterie und Bordelektrik testen
Starter- und Aufbaubatterie verlieren während der Winterpause häufig an
Leistung. Daher sollte der Ladezustand geprüft und bei Bedarf nachgeladen
werden.
Ebenso empfiehlt sich ein Test der gesamten Bordelektrik. Dazu zählen Innen- und
Außenbeleuchtung, 12-Volt-Anlage, Steckdosen, Ladegerät und Hupe. Bei
entsprechender Ausstattung sollten auch Solaranlage, Wechselrichter und
Klimaanlage überprüft werden. Landstromkabel, Sicherungen und der
FI-Schutzschalter sollten ebenfalls kontrolliert werden. Bei Sicherungen und
Leitungen empfiehlt sich eine Prüfung auf sichtbare Schäden.
Gasanlage und Sicherheitsausstattung
Gasbetriebene Geräte wie Heizung, Kocher oder Kühlschrank müssen einwandfrei
funktionieren. Für Wohnmobile und Wohnwagen mit fest verbauter Flüssiggasanlage
ist die Gasprüfung seit dem 19. Juni 2025 alle zwei Jahre vorgeschrieben. Die
Prüfpflicht ergibt sich aus § 60 StVZO und gilt unabhängig von der
Hauptuntersuchung.
Schläuche, Druckminderer und Anschlüsse sollten auf sichtbare Schäden geprüft
werden. Ebenso wichtig ist die Abschaltsicherung der Gasgeräte. Erlischt die
Flamme, muss die Gaszufuhr automatisch unterbrochen werden.
Auch die Sicherheitsausstattung gehört zum Check: Verbandskasten, Warndreieck,
Warnwesten sowie Rauch- oder CO-Melder und ein Feuerlöscher sollten vollständig
und funktionsfähig sein.
Gewicht und Beladung beachten
Das zulässige Gesamtgewicht ist in der Zulassungsbescheinigung unter F1
angegeben, das Leergewicht unter G. Die Differenz ergibt die mögliche Zuladung.
Da optionales Zubehör häufig nicht im Leergewicht enthalten ist, kann eine
Kontrolle auf einer öffentlichen Waage sinnvoll sein. Schwere Gegenstände
sollten möglichst tief und nahe der Fahrzeugmitte verstaut werden. Überladung
kann Bußgelder nach sich ziehen und die Fahrstabilität beeinträchtigen.
Hauptuntersuchung im Blick behalten
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
zur Hauptuntersuchung.
Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Jahren alle zwei
Jahre, ab dem siebten Jahr jährlich zur HU.
Für Wohnmobile über 7,5 Tonnen gilt der jährliche Rhythmus.
ACV Checkliste
Vor der ersten größeren Tour sollten geprüft werden:
- Außenreinigung und Dichtungen
- Innenraum und Wassersystem
- Reifen, Luftdruck und Alter
- Bremsen und Flüssigkeiten
- Batterien und Bordelektrik
- Gasanlage und Prüfstatus
- Gewicht und Beladung
- HU-Termin
Eine kurze Probefahrt rundet den Wohnmobil-Check ab. Dabei lassen sich
Bremsverhalten, Lenkung und Fahrstabilität überprüfen.
Besonderheiten bei Wohnwagen-Gespannen
Bei Wohnwagen-Gespannen ist zusätzlich die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und
Anhänger zu prüfen. Dazu gehören Anhängerkupplung, Steckverbindung,
Auflaufbremse und Abreißseil. Auch eine gegebenenfalls vorhandene
Antischlingerkupplung sollte kontrolliert werden.
Wichtig sind außerdem die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die
vorgeschriebene Stützlast. Beide Werte müssen eingehalten werden.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
An der Wachsfabrik 5
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Telefon: +49 2236 94 98 104
E-Mail: mailto:mathey@acv.de
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OTS: ACV Automobil-Club Verkehr
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