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LKA-BW: Taskforce Finanzkriminalität beschlagnahmt Kryptowährung im Wert von rund 64 Millionen Euro (FOTO) |
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| 25.03.2026 16:11 Uhr |
Landeskriminalamt Baden-Württemberg |
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Stuttgart (ots) - Im Rahmen eines unter anderem wegen Geldwäsche und
Steuerhinterziehung geführten Ermittlungsverfahrens hat die Taskforce
Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) am gestrigen Dienstag
(24.03.2026) gemeinsam mit Kräften mehrerer Polizeipräsidien insgesamt neun
Objekte, insbesondere Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, in den
Landkreisen Freudenstadt, Ludwigsburg und Esslingen, sowie in Frankfurt am Main
durchsucht. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf, nach einem Erbfall
Kryptowerte in Millionenhöhe der Erbmasse entzogen und anschließend verschleiert
zu haben.
Bei den gestrigen Durchsuchungsmaßnahmen wurden Kryptowährungs-Wallets im Wert
von rund 64 Millionen Euro, mehrere hochwertige Fahrzeuge und Motorräder,
diverse teure Uhren und Bargeld sowie eine Vielzahl elektronischer Geräte,
Speichermedien und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Die Datenträger werden nun
ausgewertet.
Das Verfahren richtet sich gegen zwei Männer und eine Frau. Der Frau wird im
Wesentlichen vorgeworfen, nach dem Tod eines engen Verwandten ein zu dessen
Erbmasse gehörendes sogenanntes Hardware-Wallet ("Ledger") an sich genommen und
die darauf befindlichen Vermögenswerte in Form von Kryptowerten der Erbmasse
entzogen und gegenüber den Steuerbehörden nicht offengelegt zu haben. Auf diese
Weise soll die Beschuldigte Erbschaftssteuer in erheblichem Umfang hinterzogen
haben.
Der Verstorbene hatte überwiegend durch den Handel mit Kryptowerten ein
erhebliches Vermögen aufgebaut.
Die beiden weiteren Beschuldigten sollen die Frau bei der Hinterziehung der
Erbschaftssteuer dadurch unterstützt haben, dass sie sich an der Verschleierung
der Herkunft der genannten Kryptowerte beteiligten. Hierfür sollen die beiden
Männer jeweils Kryptowerte in Millionenhöhe erhalten haben.
Auf den Sachverhalt wurden die Ermittlungsbehörden durch eine
Geldwäscheverdachtsmeldung der Börse Stuttgart aufmerksam. Haftbefehle wurden
gegen die drei Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht beantragt.
Zusatzinformation: Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW)
ist eine ressortübergreifende Ermittlungseinheit. Sie besteht aus Beschäftigten
des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des
Finanzamts Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Die
Einheit führt Ermittlungen nach dem Prinzip "follow the money". Dabei werden
bedeutende Fälle der Geldwäsche und der damit in Zusammenhang stehenden Vortaten
sowie Steuerstraftaten bearbeitet. Die Einheit hat zudem den Auftrag
Terrorismusfinanzierung zu erkennen und zur Bekämpfung der (organisierten)
Kriminalität beizutragen.
Rückfragen bitte an:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Robin Schray
E-Mail: pressestelle@genstastuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: 0711 212-2814
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Kriminaloberrätin Lisa Schröder
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044
Finanzamt Stuttgart II
Presseverantwortlicher
Leitender Regierungsdirektor Hans-Peter Hoffmann
E-Mail: Presseanfragen-95@finanzamt.bwl.de
Telefon: 0711 6673-5400
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110980/6243313
OTS: Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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