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München (ots) - Am Dienstag (7. April) kam es im Zuständigkeitsbereich der
Bundespolizeiinspektion München zu mehreren Einsätzen. Unter anderem wegen
wechselseitiger Körperverletzung am Hauptbahnhof, einer Körperverletzung am
Bahnhof Pasing sowie der Vollstreckung eines Haftbefehls am Ostbahnhof wurden
Ermittlungen eingeleitet beziehungsweise Maßnahmen vollzogen.
München Hauptbahnhof, Wechselseitige Körperverletzung
Am Dienstag (7. April) gegen 02:35 Uhr gerieten am S-Bahn-Mittelbahnsteig des
Münchner Hauptbahnhofs ein 28-jähriger Ungar ohne festen Wohnsitz und ein
19-jähriger Ukrainer mit Wohnsitz in München zunächst in einen verbalen Streit.
Im weiteren Verlauf kam es zu wechselseitigen körperlichen Angriffen zwischen
den Beteiligten. Dabei setzte der 28-Jährige unter anderem eine Bierflasche als
Schlagwerkzeug ein, was durch eine Abwehrhandlung verhindert werden konnte.
Eingesetzte Kräfte der Bundespolizei trafen beide Beteiligten sowie mehrere
Zeugen im Nahbereich an. Beide Tatverdächtigen wurden zur Anzeigenaufnahme auf
die Dienststelle gebracht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I
wurden beide Männer auf freien Fuß belassen. Freiwillige Atemalkoholtests
ergaben Werte von 2,2 Promille beim 28-Jährigen und 2,0 Promille beim
19-Jährigen.
München Pasing, Körperverletzung
Gegen 07:30 Uhr kam es am Bahnhof München Pasing zu einer Körperverletzung. Eine
36-jährige Deutsche mit Wohnsitz in Germering wollte in eine am Bahnsteig 5
stehende S3 einsteigen, obwohl sich die Türen bereits im Schließvorgang
befanden. Ein 29-jähriger afghanischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in
München, Mitarbeiter der Bahnsteigaufsicht, verhinderte dies. Daraufhin biss die
Frau dem Mann in den Unterarm. Eingesetzte Kräfte der Bundespolizei trafen die
Beteiligten vor Ort an. Der Geschädigte erlitt eine sichtbare Bissspur, konnte
seine Tätigkeit jedoch fortsetzen. Eine medizinische Behandlung war nicht
erforderlich. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide
Beteiligten auf freien Fuß belassen. Die Bundespolizei ermittelt wegen
Körperverletzung.
München Ostbahnhof, Vollstreckungshaftbefehl
Gegen 20:00 Uhr wurde ein 62-jähriger russischer Staatsangehöriger ohne festen
Wohnsitz im Ostbahnhof München kontrolliert. Dabei stellten die Beamten einen
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I fest. Der Mann war
wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.854,50 Euro oder
ersatzweise 59 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da der Mann den
geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und an die
Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Eine Einlieferung in die
Justizvollzugsanstalt erfolgt am Folgetag.
Rückfragen bitte an:
Sina Dietsch
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Pressestelle
Telefon: 089 515550-1103
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die
nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße
1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet
sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in
Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben
genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de sowie unter
www.x.com/bpol_by .
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6251114
OTS: Bundespolizeidirektion München
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