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ZOLL-S: Gemeinsame Medieninformation -Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche: Durchsuchungen im Raum Pforzheim / zwei Beschuldigte in Haft- |
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Stuttgart (ots) - In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft
Stuttgart, Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität, und des
Zollfahndungsamts Stuttgart wegen des Tatvorwurfs der gemeinschaftlichen
Geldwäsche im besonders schweren Fall wurden am gestrigen Donnerstag
(12.03.2026) insgesamt zehn Objekte im Raum Pforzheim durchsucht. Dabei konnte
neben zahlreichen Beweismitteln unter anderem Bargeld in Höhe von rund 220.000,-
Euro gesichert werden. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erließ
der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stuttgart gegen die beiden
Hauptbeschuldigten, von denen einer deutscher und einer türkischer
Staatsangehöriger ist, Haftbefehle. Diese wurden am gestrigen Tag eröffnet und
in Vollzug gesetzt. Die Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit einer
Ausreisekontrolle durch die Zollbehörden am Stuttgarter Flughafen am 07.02.2026,
in deren Rahmen bei insgesamt 29 mit einer Fußballmannschaft in Verbindung
stehenden Personen Bargeld in Höhe von rund 215.000 Euro (in Einzelbeträgen
zwischen 4.000 Euro und 9.900 Euro) sichergestellt wurde. Dieses hätte
mutmaßlich in die Türkei ausgeführt werden sollen. Ebenfalls bereits am
07.02.2026 erfolgten vor diesem Hintergrund erste Durchsuchungen von
Geschäftsräumen zweier Firmen und der Wohnräume zweier Beschuldigter im Raum
Pforzheim. Nach den Ermittlungen besteht nunmehr der Verdacht, dass die beiden
Hauptbeschuldigten sich seit 2022 mit weiteren Beschuldigten aus Straftaten
herrührende edelmetallhaltige Stoffe im Wert von mehreren Millionen Euro
verschafften und diese verarbeiteten. Die hieraus gewonnenen Edelmetalle sollen
die Beschuldigten, teilweise auch durch den Einsatz weiterer Personen, laufend
im In- und Ausland abgesetzt haben. Darüber hinaus soll aus dem Verkauf
erlangtes Bargeld ins Ausland verbracht worden sein. Zusatzinformation: Das
Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität in Baden-Württemberg wurde
durch Anordnung des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 30.06.2025 bei
der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart errichtet. Aufgabe des Zentrums ist
unter anderem die staatsanwaltschaftliche Verfahrensbearbeitung bestimmter
herausgehobener Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und damit im Zusammenhang
stehender Steuerstraftaten. Das Zentrum ist Teil der Taskforce
Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW). Sie besteht aus Beschäftigten
des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des
Finanzamts Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Das
Zentrum ermittelt aber auch gemeinsam mit anderen Ermittlungsbehörden, wie zum
Beispiel den Zollfahndungsämtern. |
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| Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Zollfahndungsamt Stuttgart Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung |
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