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BPOLI-WEIL: Abgeschobene müssen Restfreiheitsstrafe verbüßen |
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| 16.03.2026 13:25 Uhr |
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein |
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Weil am Rhein (ots) - Der Versuch zweier gesuchter Männer zusammen über die
französische Grenze unerlaubt nach Deutschland einzureisen scheiterte. Nun
müssen die mit Haftbefehl Gesuchten eine mehrmonatige Haftstrafe verbüßen.
Am Freitagabend (13.03.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei die
zwei rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Weil am Rhein -
Palmrainbrücke. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen beide Männer
ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen schweren Bandendiebstahls verurteilte
ein deutsches Gericht den 23-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren sowie
den 24-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Nach
Teilverbüßung der Haftstrafen, erfolgte die Abschiebung der Männer nach
Rumänien. Zudem erfolgte ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für
Deutschland. Dem 24-Jährigen werden noch weitere Straftaten zur Last gelegt,
weshalb ein Ersuchen einer Staatsanwaltschaft vorlag, den Aufenthaltsort des
Mannes zu ermitteln. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen die Männer fest
und lieferten sie zur Verbüßung ihrer Restfreiheitsstrafe von 428 sowie 323
Tagen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Zudem müssen sich die beiden Männer
wegen Verstößen gegen das Freizügigkeitsgesetz verantworten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Pressestelle
Burkhart Schwerdtner
Telefon: +49 7628 8059 1012
E-Mail: pressestelle.weil@polizei.bund.de
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OTS: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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