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WIESBADEN (ots) -
- Geschätzte Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse stieg zum
1. Januar 2026 um bis zu 275 Millionen Euro
- Frauen sowie Beschäftigte im Gastgewerbe profitierten besonders häufig
Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der
Verdiensterhebung vom April 2025 waren von der Erhöhung des gesetzlichen
Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen Jobs
betroffen. Demnach lag knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis (rund 12 %) im
April 2025 rechnerisch unterhalb des Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde.
Werden diese Jobs mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die
betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis
zu 6 % beziehungsweise 275 Millionen Euro. Bei der Schätzung wurde angenommen,
dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn
von 12,82 Euro erhalten hatten. Lohnsteigerungen nach April 2025 wurden nicht
berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die
Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen.
Bei einer ersten Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung von April 2024 ergab
sich noch die Zahl von 6,6 Millionen Jobs, die von der Erhöhung betroffen
gewesen wären. Dass diese Zahl nun nach den Ergebnissen von April 2025 niedriger
liegt, lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass in der Zwischenzeit
Lohnerhöhungen stattgefunden haben.
Frauen und Beschäftigte im Gastgewerbe profitierten besonders von der Erhöhung
auf 13,90 Euro
Da Frauen häufiger als Männer in gering bezahlten Jobs arbeiten, profitierten
sie nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung:
In rund 14 % der von Frauen ausgeübten Jobs erhöhte sich demnach der
Stundenverdienst, bei Männern waren es nur rund 11 %. Auch bei den Branchen gab
es Unterschiede: Besonders stark betroffen waren das Gastgewerbe mit 47 % sowie
die Branchen "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" mit 37 % und "Kunst,
Unterhaltung und Erholung" mit 33 % aller Jobs. Am wenigsten betroffen war die
Branche "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" mit gut 1 %.
Regional zeigten sich ebenfalls Unterschiede: In Ostdeutschland lag der Anteil
der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 14 % höher als in
Westdeutschland mit rund 12 %. Über alle Bundesländer hinweg wies Sachsen mit
knapp 15 % den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während in Bayern mit 10
% der geringste Anteil verzeichnet wurde.
Voraussichtlich maximal 7 Millionen Jobs von der zweiten Erhöhungsstufe auf
14,60 Euro betroffen
Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen - auf 14,60 Euro pro
Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 werden geschätzt maximal
7 Millionen Jobs von der vorgesehenen Erhöhung betroffen sein. Dies entspricht
rund 18 % der Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab 1. Januar 2027
mit 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten
Verdienstsumme um rund 4 % oder rund 315 Millionen Euro im Vergleich zum
Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1. Januar 2026. Für die Berechnung wurde
angenommen, dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den ab 1. Januar 2026
gültigen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Auch bei dieser Schätzung wurden
Lohnsteigerungen nach April 2025 nicht berücksichtigt. Somit sind auch diese
Ergebnisse überschätzt und als Obergrenzen zu verstehen.
Methodische Hinweise:
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende,
Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen nicht
berücksichtigt.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Mindestlohn bietet die Themenseite "Mindestlohn" im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
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OTS: Statistisches Bundesamt
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