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Wiesbaden (ots) - Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Bundeskriminalamt (BKA) sind am
04.11.2025 in Deutschland, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden,
Singapur, Spanien, den Vereinigten Staaten und Zypern gegen drei weltweit
agierende Betrugs- und Geldwäschenetzwerke vorgegangen. Dabei wurden mehr als 60
Objekte durchsucht und insgesamt 18 Haftbefehle im In- und Ausland vollstreckt.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Kreditkartendaten von rund 4,3 Millionen
Karteninhaberinnen und -inhabern aus 193 Ländern missbräuchlich verwendet zu
haben.
Die Betreiber der Netzwerke sollen zwischen 2016 und 2021 die Kreditkartendaten
genutzt haben, um mehr als 19 Millionen fingierte Online-Abonnements über
professionell betriebene Schein-Webseiten abzuschließen. Diese Webseiten -
insbesondere zu Streaming-, Dating- und Unterhaltungsangeboten - dienten
ausschließlich dem Zweck die Kreditkarten der Geschädigten mit entsprechenden
Gebühren zu belasten. Die monatlich abgebuchten Beträge wurden dabei bewusst
klein gehalten und mit unverständlichen Verwendungszwecken versehen. Dadurch
konnten viele Kreditkarteninhaber die Abbuchungen nicht eindeutig zuordnen oder
erkannten die unberechtigte Abbuchung nicht.
Nach bisherigen Erkenntnissen haben die Beschuldigten vier große deutsche
Zahlungsdienstleister kompromittiert, um die betrügerischen
Kreditkartentransaktionen in den Zahlungsverkehr einzuschleusen. Bei einem der
Zahlungsdienstleister implementierten die Beschuldigten eine zu
Geldwäschezwecken programmierte Software. Der Schaden beläuft sich auf mehr als
300 Millionen Euro, weitere Transaktionen im Umfang von rund 750 Millionen Euro
konnten nicht verwirklicht werden. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen
die Täter Abonnements generierten, aber keine Belastung der Kreditkarte möglich
war, weil die Karte zum Beispiel veraltet war. Nach Vereinnahmung der
Kreditkartenzahlungen haben die Beschuldigten die inkriminierten Gelder über
eine Vielzahl von Bankkonten in Deutschland geleitet, um deren Herkunft zu
verschleiern. Insgesamt wurden mehr als 100.000 Geldwäschetaten begangen.
In Deutschland durchsuchten Ermittler 29 Objekte in Baden-Württemberg, Bayern,
Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Dabei
waren über 250 Einsatzkräfte des BKA, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Steuerfahndung
im Einsatz. Fünf Haftbefehle wurden vollstreckt. Im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens wurden in Luxemburg und Deutschland Vermögenswerte in Höhe
von über 35 Millionen Euro gesichert.
Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einem seit Dezember 2020 geführten
Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und des BKA. Das
Verfahren richtet sich gegen 44 Beschuldigte aus Deutschland und weiteren
Staaten. Unter ihnen befinden sich Beteiligte der mutmaßlichen Betrugsnetzwerke,
Verantwortliche deutscher Zahlungsdienstleister, Vermittler,
Crime-as-a-service-Anbieter sowie ein selbständiger Risk Manager. Die bisherigen
Ermittlungen und das koordinierte Vorgehen wurden durch die enge Zusammenarbeit
mit den Behörden in Großbritannien, Italien, Kanada, Luxemburg, den
Niederlanden, Singapur, Spanien, den Vereinigten Staaten und Zypern ermöglicht.
Eurojust und Europol unterstützten den Einsatz.
Das Ermittlungsverfahren beruht auf Analyseergebnissen der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU
Deutschland). Die FIU hatte aus zahlreichen einzelnen Verdachtsmeldungen
verschiedener Verpflichteter ein auffälliges Muster erkannt und an die
Strafverfolgungsbehörden sowie die BaFin übermittelt. Die BaFin unterstützte das
Ermittlungsverfahren mit Maßnahmen gegen Geldwäsche im digitalen
Zahlungsverkehr.
Harald Kruse, Generalstaatsanwalt in Koblenz: "Die nähere Vergangenheit zeigt,
wie stark sich die Begehung von Vermögensdelikten durch den Einsatz digitaler
Mittel verändert hat und wie groß die dadurch hervorgerufenen Schäden sein
können. Es ist daher gut, wenn auch solche Kriminalität durch den intensiven und
aufeinander abgestimmten Einsatz der Behörden Einhalt geboten werden kann."
Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts: "Mit den erfolgreichen
Ermittlungen zur Identifizierung der kriminellen Netzwerke und den daraus
resultierenden Festnahmen ist den deutschen und internationalen Behörden ein
bedeutender Schlag gegen die weltweite Finanzbetrüger-Szene gelungen. Das
Verfahren verdeutlicht die zunehmend komplexen Strukturen der
grenzüberschreitenden Wirtschaftskriminalität, aber auch die Leistungsfähigkeit
der Ermittlungsbehörden und ihrer Partner."
Daniel Thelesklaf, Leiter der FIU Deutschland: "Dieses Verfahren belegt, wie
wirkungsvoll die Zusammenarbeit zwischen Analyse und Strafverfolgung sein kann.
Nach dem Prinzip 'Follow the money' hat die FIU das Muster der Geldwäscher
sichtbar gemacht und die Ermittlungen zur Entdeckung dieses
grenzüberschreitenden Netzwerks ermöglicht."
Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention der
BaFin: "Die guten Analysen der FIU haben die Maßnahmen der Aufsicht maßgeblich
unterstützt. Auch dadurch waren so starke Eingriffe wie Geschäftsbeschränkungen
und Geschäftsverbote möglich. Durch den Druck der BaFin konnten die
betrügerischen Geschäfte bereits seit 2021 vollständig unterbunden werden und
die Beschuldigten sind nicht mehr in den Finanzinstituten tätig."
Hinweise für Medien und Öffentlichkeit
Weitere Informationen zur "Operation Chargeback" finden Sie unter:
www.bka.de/OperationChargeback.
Darüber hinaus besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, zu
prüfen, ob unberechtigte Abbuchungen von den fraglichen Unternehmen verarbeitet
wurden. Eine Liste mit den mutmaßlich auffälligen Verwendungszwecken, die in den
Kreditkartenabrechnungen enthalten sein können sowie weitere Informationen zum
Rückbelastungsverfahren sind auf der BKA-Webseite unter
www.bka.de/OperationChargeback abrufbar.
Rechtliche Hinweise:
Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn dringender Tatverdacht und ein
Haftgrund, wie etwa Fluchtgefahr, bestehen. Er begründet noch keinen
Schuldnachweis. Für alle Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Rückfragen bitte an:
Bundeskriminalamt
Pressestelle
Telefon: 0611-551 3083
E-Mail: pressestelle@bka.bund.de
www.bka.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/7/6151843
OTS: Bundeskriminalamt
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