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HZA-AC: Aachener Zoll deckt "roten Diesel' auf / Fahrzeugbesitzer streicht Dieselfilter an, um Steuerhinterziehung zu verschleiern |
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26.09.2025 12:56 Uhr |
Hauptzollamt Aachen |
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Aachen (ots) - Immer wieder stellen die Beamtinnen und Beamten des Zolls im
Rahmen ihrer stichprobenartigen Kontrollen fest, dass sich im Tank mancher
Fahrzeuge Heizöl statt Diesel befindet. Derzeit häufen sich die Aufgriffe im
Bezirk des Hauptzollamts Aachen.
In einem aktuellen Fall hatte ein Fahrzeugbesitzer den Dieselfilter mit Farbe
angestrichen, mutmaßlich um die Sichtprüfung zu erschweren und die
Steuerhinterziehung zu verschleiern. Um schnell erkennen zu können, ob es sich
um steuerbegünstigtes Heizöl oder um Dieselkraftstoff handelt, wird Heizöl
grundsätzlich unter anderem mit einem roten Farbstoff versehen.
Was umgangssprachlich als "Heizölverdieselung" bezeichnet wird, beschreibt einen
Vorgang, bei dem steuerbegünstigtes Heizöl statt Diesel in Kraftfahrzeugen
verwendet wird, um Kosten zu sparen. Energieerzeugnisse, die zum Heizen
vorgesehen sind, unterliegen einem niedrigeren Steuersatz als solche, die als
Kraftstoff verwendet werden.
Da Heizöl für den Einsatz in Dieselmotoren nicht vorgesehen ist und steuerlich
anders behandelt wird, ist diese Praxis nicht nur illegal und wird als
Steuerhinterziehung geahndet, sondern kann auch zu Motorschäden durch mangelnde
Schmierung oder zu erhöhten Schadstoffemissionen führen.
Der Einsatz der Beamtinnen und Beamten ist zudem wichtig, da sich manche
Speditionen auf diese Weise einen illegalen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Bei den Kontrollen entnehmen die Zöllnerinnen und Zöllner eine Kraftstoffprobe
aus dem Fahrzeugtank. Wird statt Dieselkraftstoff steuerbegünstigtes Heizöl
festgestellt, ist die Steuer für das gesamte Fassungsvermögen des Tanks zu
entrichten, unabhängig davon, wie viel Heizöl sich tatsächlich noch darin
befindet. Dass für das Heizöl eventuell bereits eine abweichende Energiesteuer
gezahlt wurde, bleibt unberücksichtigt. Die Straftat der Steuerhinterziehung
kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe
geahndet werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Aachen
Sabine Krämer
Telefon: 0241/9091-2080
E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121239/6125906
OTS: Hauptzollamt Aachen
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Aachen
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