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 Berlin (ots) - Landgericht Hamburg untersagt Shelby Lynn die Behauptung, ihr
seien beim "Rammstein"-Konzert in Vilnius am 22.05.2023 anlässlich einer von der
Band organisierten Party Drogen in den Drink gemischt worden
 Als Rechtsanwalt von Till Lindemann, dem Sänger der Band "Rammstein", gebe ich
folgendes bekannt:
 
 Die Nordirin Shelby Lynn hatte in den sozialen Netzwerken (Reddit, Twitter/X und
Instagram) behauptet, dass ihr auf dem "Rammstein"-Konzert in Vilnius am
22.05.2023 Drogen bzw. K.O.-Tropfen in ihr Getränk gemischt worden seien.
Darüber hinaus hatte sie den Verdacht geäußert, im Zustand der Bewusstlosigkeit
körperlich misshandelt worden zu sein.
 
 Diese Anschuldigungen lösten eine weltweite Empörungswelle zulasten unseres
Mandanten aus. Diverse Medien berichteten über den Verdacht, unser Mandant habe
Frauen bei Konzerten von "Rammstein" mithilfe von K.O.-Tropfen bzw. Drogen
betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den
Frauen vornehmen zu können.
 
 Mit dem am 24.10.2025 verkündeten Urteil (Az. 324 O 76/24) hat das Landgericht
Hamburg nunmehr Shelby Lynn untersagt, zu behaupten, ihr seien anlässlich des
"Rammstein"-Konzerts in Vilnius am 22.05.2023 bei einer von der Band
organisierten Party Drogen in den Drink gemischt worden, wenn dies geschieht wie
durch die Aussagen
 
 - "I was spiked by Rammstein at pre party" (Deutsch: "Ich wurde von Rammstein
 auf der Pre-Party gespiked")
- "The girl that got spiked by Rammstein" (Deutsch: "Das Mädchen, das von
 Rammstein gespiked wurde")
- "SOMEBODY on Rammstein crew spiked me and many other girls" (Deutsch:
 "IRGENDJEMAND aus der Rammstein Crew hat mich und viele andere Mädchen
 gespiked")
 
 Das Landgericht begründet das Verbot damit, dass es sich bei den vorstehend
wiedergegebenen Äußerungen um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen handele.
Da die Behauptungen ehrverletzend seien, treffe Shelby Lynn die Darlegungs- und
Beweislast für die Richtigkeit ihrer Aussagen. Dieser sei sie nicht
nachgekommen. Sie sei beweisfällig dafür geblieben, dass Mitglieder der Band
"Rammstein" Drogen in ihr Getränk gemischt hätten. Auch die persönliche Anhörung
von Shelby Lynn im Verhandlungstermin vom 22.08.2025 habe nicht zu einer anderen
Überzeugung des Gerichs geführt.
 
 Damit wurden Shelby Lynn nun die schwersten Vorwürfe gegenüber unserem Mandanten
und der Band "Rammstein" gerichtlich verboten. Die Entscheidung ist deshalb von
besonderer Bedeutung, weil fast die gesamte Medienberichterstattung ab Juni 2023
an den nunmehr verbotenen Vorwürfen von Shelby Lynn angeknüpft hatte. Gegen
diese Berichterstattung mussten wir für unseren Mandanten in zahlreichen
Verfahren ebenfalls gerichtlich vorgehen. Diese Verfahren gingen fast
ausnahmslos erfolgreich zugunsten unseres Mandanten aus.
 
 Auch die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die aufgrund der Vorwürfe von
Shelby Lynn bei den Polizeibehörden in Vilnius und von der Staatsanwaltschaft
Berlin eingeleitet worden waren, gingen zugunsten unseres Mandanten aus. Beide
Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts schon kurze Zeit nach
Erstattung der jeweiligen Strafanzeige eingestellt.
 
 Berlin, den 30. Oktober 2025
 
 Pressekontakt:
 
 Simon Bergmann
Rechtsanwalt
 
 Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: mailto:sb@schertz-bergmann.de
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OTS: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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