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 Berlin (ots) - Das Landgericht Köln hat die Vermittlung von Fahrten über UberX
in der beanstandeten Version untersagt - mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro
je Verstoß oder Ordnungshaft. Kern des Urteils: Die App ist funktional darauf
ausgelegt, die Betriebssitz-Pflicht aus § 49 Abs. 4 S. 2 PBefG zu umgehen,
wonach Beförderungsaufträge erst am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens
eingehen und von dort an Fahrer übermittelt werden müssen.
 "Es ist schlicht wahnsinnig, dass im Jahr 2025 eine App-Bestellung erst den
Umweg über ein Büro nehmen soll."
 
 "Statt digitale Echtzeit-Vermittlung zu kriminalisieren, muss der Gesetzgeber
das Personenbeförderungsgesetz endlich technologieneutral erneuern. Sicherheit,
Haftung und Transparenz lassen sich auch ohne analoge Umleitungsrituale
durchsetzen. Mehr Wettbewerb senkt nachweislich Kosten - gerade für sozial
benachteiligte und junge Fahrgäste, die auf erschwingliche Mobilität angewiesen
sind. Die Welt bewegt sich weiter - nur Deutschland steht still", sagt Fred
Roeder, Geschäftsführer des Consumer Choice Center.
 
 Index zeigt: Deutsche Städte performen schwach in der Sharing Economy
 
 Der Sharing Economy Index (https://consumerchoicecenter.org/wp-content/uploads/2
021/07/Sharing_Economy_Index_2021_Report.pdf?utm_source=chatgpt.com) des
Consumer Choice Center ordnet deutsche Metropolen seit Jahren nur im Mittelfeld
ein - deutlich hinter liberaleren Städten in Osteuropa und darüber hinaus.
Bereits die 2021er-Ausgabe sah Köln, Berlin und Hamburg unter den Nachzüglern
gegenüber Spitzenreitern wie Tallinn oder Vilnius. Das bestätigt: restriktive,
uneinheitliche Vorgaben bremsen Angebot, Vielfalt und Preisdruck zulasten der
Verbraucher.
 
 Unsere Forderungen an Bund und Länder
 
 1. Betriebssitz-Pflicht streichen: Schluss mit der Pflicht-Schleife über die
 Unternehmenszentrale - direkte, dokumentierte Auftragsübermittlung per App
 zulassen.
2. Technologieneutral regulieren: Gleiche, überprüfbare Sicherheits-,
 Versicherungs- und Transparenzstandards für alle Vermittlungswege (Funk, App,
 Web).
3. Fairen Wettbewerb ermöglichen: Bürokratische Sonderschranken abbauen, die
 neue Anbieter benachteiligen; Wettbewerbs- und Verbraucherschutz über Audit-
 und Datenpflichten sicherstellen - nicht über analoge Prozessvorgaben.
4. Soziale Mobilität stärken: Mehr Wettbewerb und Auswahl senken
 Durchschnittspreise und Wartezeiten - das hilft besonders jungen Menschen und
 Geringverdienenden.
 
 Hintergrund zum Urteil
 
 - Das LG Köln hält fest, dass die beanstandete UberX-Version Aufträge faktisch
 direkt ins Fahrzeug leitet und damit die PBefG-Vorgabe am Betriebssitz
 annehmen - von dort mitteilen unterläuft.
- Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld je Fall oder
 Ordnungshaft; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen
 Sicherheitsleistung.
 
 Über das Consumer Choice Center (CCC)
 
 Das Consumer Choice Center vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und
Verbrauchern in über 100 Ländern und setzt sich für Wahlfreiheit, Innovation und
evidenzbasierte Politik ein.
 
 Pressekontakt:
 
 Consumer Choice Center - Fred Roeder
E-Mail: mailto:media@consumerchoicecenter.org
Web: consumerchoicecenter.org
 
 Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/172963/6148848
OTS: Consumer Choice Center
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