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Nach UberX-Verbot in Köln: "Betriebssitz-Pflicht" ist anachronistisch - Deutschland blockiert Innovation auf Kosten der Verbraucher (FOTO)

31.10.2025 12:22 Uhr Consumer Choice Center

Berlin (ots) - Das Landgericht Köln hat die Vermittlung von Fahrten über UberX in der beanstandeten Version untersagt - mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro je Verstoß oder Ordnungshaft. Kern des Urteils: Die App ist funktional darauf ausgelegt, die Betriebssitz-Pflicht aus § 49 Abs. 4 S. 2 PBefG zu umgehen, wonach Beförderungsaufträge erst am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen und von dort an Fahrer übermittelt werden müssen.

"Es ist schlicht wahnsinnig, dass im Jahr 2025 eine App-Bestellung erst den Umweg über ein Büro nehmen soll."

"Statt digitale Echtzeit-Vermittlung zu kriminalisieren, muss der Gesetzgeber das Personenbeförderungsgesetz endlich technologieneutral erneuern. Sicherheit, Haftung und Transparenz lassen sich auch ohne analoge Umleitungsrituale durchsetzen. Mehr Wettbewerb senkt nachweislich Kosten - gerade für sozial benachteiligte und junge Fahrgäste, die auf erschwingliche Mobilität angewiesen sind. Die Welt bewegt sich weiter - nur Deutschland steht still", sagt Fred Roeder, Geschäftsführer des Consumer Choice Center.

Index zeigt: Deutsche Städte performen schwach in der Sharing Economy

Der Sharing Economy Index (https://consumerchoicecenter.org/wp-content/uploads/2 021/07/Sharing_Economy_Index_2021_Report.pdf?utm_source=chatgpt.com) des Consumer Choice Center ordnet deutsche Metropolen seit Jahren nur im Mittelfeld ein - deutlich hinter liberaleren Städten in Osteuropa und darüber hinaus. Bereits die 2021er-Ausgabe sah Köln, Berlin und Hamburg unter den Nachzüglern gegenüber Spitzenreitern wie Tallinn oder Vilnius. Das bestätigt: restriktive, uneinheitliche Vorgaben bremsen Angebot, Vielfalt und Preisdruck zulasten der Verbraucher.

Unsere Forderungen an Bund und Länder

1. Betriebssitz-Pflicht streichen: Schluss mit der Pflicht-Schleife über die Unternehmenszentrale - direkte, dokumentierte Auftragsübermittlung per App zulassen. 2. Technologieneutral regulieren: Gleiche, überprüfbare Sicherheits-, Versicherungs- und Transparenzstandards für alle Vermittlungswege (Funk, App, Web). 3. Fairen Wettbewerb ermöglichen: Bürokratische Sonderschranken abbauen, die neue Anbieter benachteiligen; Wettbewerbs- und Verbraucherschutz über Audit- und Datenpflichten sicherstellen - nicht über analoge Prozessvorgaben. 4. Soziale Mobilität stärken: Mehr Wettbewerb und Auswahl senken Durchschnittspreise und Wartezeiten - das hilft besonders jungen Menschen und Geringverdienenden.

Hintergrund zum Urteil

- Das LG Köln hält fest, dass die beanstandete UberX-Version Aufträge faktisch direkt ins Fahrzeug leitet und damit die PBefG-Vorgabe am Betriebssitz annehmen - von dort mitteilen unterläuft. - Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld je Fall oder Ordnungshaft; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

Über das Consumer Choice Center (CCC)

Das Consumer Choice Center vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in über 100 Ländern und setzt sich für Wahlfreiheit, Innovation und evidenzbasierte Politik ein.

Pressekontakt:

Consumer Choice Center - Fred Roeder E-Mail: mailto:media@consumerchoicecenter.org Web: consumerchoicecenter.org

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/172963/6148848 OTS: Consumer Choice Center


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Consumer Choice Center
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