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Mit Bargeld in den Urlaub?
Erfreulicherweise entfällt für die meisten Urlauber heute die Notwendigkeit, vor dem Urlaub noch Fremdwährungen zu tauschen und mit einem großen Bündel Bargeld in das Urlaubsland zu fahren. Dafür gibt es zwei Gründe.
Keine erhöhten Gebühren in der Eurozone
Innerhalb der Eurozone hat sich der Sortenumtausch sowieso erledigt und außerhalb gibt es Geldautomaten, welche den Bargeldbezug in der Landeswährung ermöglichen. Wer sich als Urlauber vor Antritt der Reise schlau macht, findet sogar Kreditkarten, welche das Abheben von Barem am Urlaubsort ohne Gebühren ermöglichen.
Für Urlauber innerhalb der Eurozone gilt die verbraucherfreundliche Regelung, dass keine erhöhten Gebühren mehr für Barverfügungen im Ausland erhoben werden dürfen. Wer also mit der richtigen Kreditkarte unterwegs ist, kann kostenlos Geld abheben. Dies gilt übrigens auch für Barverfügungen außerhalb der Eurozone. Für Reisende, welche innerhalb der Eurozone auf die EC-Karte zurückgreifen, dürfen nur die Gebühren erhoben werden, die auch bei einer Barverfügung innerhalb der Landesgrenzen bei einem fremden Institut erhoben werden.
Es gibt inzwischen kaum noch ein Land, in dem es nicht möglich ist, mit einer VISA- oder Eurocard Bargeld an einem Automaten zu ziehen. In wenigen exotischen Urlaubsparadiesen ist die Bargeldversorgung mit der EC-Karte allerdings schwierig. Voraussetzung ist, dass die Automaten mit dem Maestro-Zeichen versehen sind. Grundsätzlich gilt jedoch, dass sich Reisende vor dem Urlaubsbeginn bei ihrer Bank danach erkundigen sollten, wie hoch die Gebühren für Barverfügungen im Ausland ausfallen.
Nichts ist ärgerlicher, als wenn diese Kosten nachträglich die Reisekasse belasten. Werden Gebühren in Rechnung gestellt, fallen diese bei jeder Verfügung an. Sinnvoll ist es daher, lieber einmal einen größeren Betrag abzuheben, als alle zwei Tage an den Automaten zu gehen. Die Summe der festen Mindestkosten ist dann am Ende höher, als die prozentual kalkulierten Gebühren, die ab einem bestimmten Betrag in Rechnung gestellt werden.
Bei Fremdwährung wird Courtage fällig
Nicht ganz so kostengünstig ist die Barverfügung an einem Geldautomaten außerhalb der Eurozone. Hier stellten die Banken zusätzlich noch Kosten für die Konvertierung der Devisen in Rechnung. Durch die Barverfügungen am Urlaubsort entfällt in den meisten Fällen der Rücktausch zum Ende des Urlaubs. Kein Urlauber spekuliert darüber hinaus auf große Kursdifferenzen, um eventuell noch einen Gewinn zu erwirtschaften. Hier bietet sich der über spezielle Broker mögliche Devisenhandel an. Der Forexhandel erfreut sich bei privaten Anlegern immer größerer Beliebtheit. Vor dem Einstieg sollten sich Neulinge allerdings gründlich mit der Materie vertraut machen. Eine hervorragende Übersicht bietet www.forexhandel.org, das Fachportal für den Handel mit Fremdwährungen.
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