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Ausblick: Bußgeldkatalog 2014 - Wann tritt er in Kraft, Was ist neu, Welche Änderungen gibt es,... - Bußgeld, Falsch parken.Ausblick: Bußgeldkatalog 2014 - Wann tritt er in Kraft, Was ist neu, Welche Änderungen gibt es,...


Bis dato lohnte es sich für Autofahrer, auf das Bezahlen hoher Parkgebühren zu verzichten. Ebenso lohnenswert war das Überziehen der Parkzeit, da meistens nur ein Verwarnungsgeld drohte, welches mit 5 Euro immer noch günstiger war, als die reguläre Parkplatzgebühr. Selbiges galt für das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung, denn auf Grund der sporadischen Kontrolldichte, wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung häufig als Kavaliersdelikt angesehen. Seit April dieses Jahres müssen sich Autofahrer jedoch mit den Änderungen konfrontieren, welche am 12. März 2013 bekanntgegeben wurden. Mittels der sogenannten Verordnung zur Neufassung wurde die StVO jedoch neu strukturiert, weshalb sich auch Änderungen im Bußgeldkatalog ergeben haben.



Bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld als Höchstmaß für Parkverstöße

Diese Änderungen beinhalten beispielsweise den Satz für Parkverstöße. Seit dem 01.04.2013 wurde das Bußgeld für einen Parkverstoß um 5 Euro erhöht. Das bedeutet, dass aktuell 10 Euro fällig sind, wenn ein Autofahrer seine Parkzeit um mehr als eine halbe Stunde überschreitet. Sollte die Parkzeit um mehr als 60 Minuten überschritten werden, sind sogar 15 Euro zu entrichten. Bei einer Überschreitung bis zu zwei Stunden, sind 20 Euro Bußgeld fällig. Wird die Parkzeit um mehr als drei Stunden überschritten, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro und parkt der Autofahrer einen Behindertenparkplatz oder eine Feuerwehrzufahrt zu, droht der Höchstsatz von 35 Euro.



Die Änderungen über die Punktevergabe im Zentralregister Flensburg

Der Bußgeldkatalog informiert nicht nur über Verstöße im Straßenverkehr, sondern auch über die daraus resultierenden juristischen Folgen, wie zum Beispiel Bußgelder, Geldstrafen, Fahrverbote und / oder vergebene Punkte, welche im Zentralregister verzeichnet sind. Im kommenden Jahr wird auch der Flensburger Punktekatalog maßgeblich umgebaut. Aktuell werden für Vergehen im Straßenverkehr bis zu sieben Punkte vergeben. Mit dem kommenden neuen Punktesystem sollen aber nur bis zu drei Punkte vergeben werden. Hat ein Autofahrer acht Punkte bekommen, wird der Führerschein entzogen. Bisher wurde dieser erst ab 18 vergebenen Punkten entzogen. Dahingehend wird der aktuell existente Bußgeldkatalog angepasst werden.



Der Bußgeldkatalog und die Punkte in Flensburg

Der einfache Verstoß im Straßenverkehr wird als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Differenziert wird dabei zwischen der Schwere einzelner Verstöße. Handelt es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht, hat der Autofahrer ein Verwarnungsgeld zu entrichten. Aus einem schwerwiegenden Verstoß resultiert häufig ein Bußgeld mit kombinierten Punkten in Flensburg als Konsequenz. Bei äußerst gravierenden Verstößen kann es sogar zu einem Fahrverbot kommen.

Geringfügige Verkehrsdelikte mit Verwarnungsgeld

Eine Verwarnung ist häufig mit einem Verwarnungsgeld verbunden, welches zwischen 5 und 35 Euro liegt. Geahndet werden damit geringfügige Ordnungswidrigkeiten, beziehungsweise kleine Unachtsamkeiten im Straßenverkehr. Dazu gehören beispielsweise Fahrten ohne Erste-Hilfe-Kasten, Abbiegungsmanöver ohne zu blinken, oder das Nichteinhalten der Anmeldefrist zur Hauptuntersuchung. Wer sein Bußgeld pünktlich bezahlt, hat keine Konsequenzen zu befürchten und kann die Verwarnungsgeld-Mitteilung beruhigt abheften. Sollte die fristgerechte Zahlung jedoch ausbleiben, so droht ein Bußgeldverfahren, welches erhebliche Kosten nach sich zieht.



Der aktuelle Bußgeldkatalog beinhaltet folgende Verkehrsdelikte:

Abstand, Alkohol, Beleuchtung & Warnzeichen, Drogen, Geschwindigkeit, Halten & Parken, HU, Technik & Papiere, Polizei, Sicherheit, Straßenbenutzung, Straßenverkehr, Überholen, Umweltschutz & Sauberkeit, Unfall, Vorfahrt, Wenden & Abbiegen. Ausführliche Informationen zum Thema Bußgeldkatalog, finden Autofahrer im Internet unter bussgeld-info.de