
Einspruch einlegen bei Bußgeldbescheiden
Da in Deutschland die Erhaltungskosten für Kraftfahrzeuge kontinuierlich ansteigen, möchte man seinen Geldbeutel nicht noch durch zusätzliche Bußgelder belasten.
Ist es allerdings doch vorgefallen, dass eine rote Ampel übersehen wurde, dass die festgesetzte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde oder dass das Auto durch Zeitmangel regelwidrig geparkt wurde, droht ein saftiges Bußgeld.
Doch nicht in allen Fällen ist man gezwungen dieses zu begleichen. In manchen Szenarien bietet es sich an, Einspruch einzulegen. Eine beispielhafte Begebenheit wäre, dass der Täter auf dem Lichtbild, das zur Identifizierung dient, nicht deutlich erkennbar ist. Außerdem sollte man den Bußgeldbescheid mit Hilfe des Musters eines korrekten Bescheides auf http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Wurden die beachtenswerten Merkmale auf dem eigenen Bescheid nicht erwähnt, ist er anfechtbar.
Bevor man seinen Anwalt einschaltet, sollte man jedoch abwägen, ob der Gewinn höher ist als das einzugehende Risiko. Bei Bußgeldern bis zu 40 Euro empfiehlt es sich den Betrag schlicht und einfach zu bezahlen.
Ablauf des Verfahrens
- Zu beachten ist, dass der Bußgeldbescheid spätestens zwei Wochen nach Erhalt angefochten werden muss.
- Im Zwischenverfahren wird ermittelt, ob der Einspruch rechtzeitig und formgerecht eingereicht wurde und ob die Anklage fallengelassen wird oder nicht. Bleibt es bei der Anklage, werden die entsprechenden Akten zur Staatsanwaltschaft geschickt.
- Das Gericht entscheidet nun, ob ein Gerichtstermin zur Verfolgung der Anklage verordnet wird.
- Beim Gerichtstermin werden eventuelle Unklarheiten diskutiert.
Bußgeldbescheide aus EU-Ländern
Die Bußgeldbescheide aus dem Ausland, die früher getrost ignoriert werden konnten, sollten heutzutage wegen Regelungen der EU mit genügend Beachtung behandelt werden.
Zu allererst sollte man sich vorbeugend mit den Regelungen und Gesetzen bezüglich des Straßenverkehrs im jeweiligen zu bereisenden Land bekannt machen. Auffallend ist, dass die Strafen für dieselben Vergehen im Ausland meist höher sind als in Deutschland.
Außerdem sollte man beachten, dass in anderen Ländern manchmal andere Vorschriften als im Heimatland gelten. Fährt man also beispielsweise nach Österreich, sollte man bei Nutzung der Autobahn eine sogenannte Vignette am Fahrzeug anbringen, da sonst Bußgelder ab 120 Euro drohen.
War man allerdings nicht der Fahrer, der den Verstoß begangen hat, sondern ist nur der Besitzer des Fahrzeuges, kann man mit Hilfe der Muster von http://www.swr.de/-/id=9887688/property=download/nid=446370/1ry5x5l/index.pdf auf der jeweiligen Sprache Einspruch einlegen.
Ratschläge eines Anwalts und weitere Infos finden Sie in diesem Video.
http://www.zdf.de/Volle-Kanne/Bu%C3%9Fgeld-Check-f%C3%BCr-Autofahrer-5350078.html
Veröffentlichung: 27.11.2013 - C31939 - Bildnachweis: © grafikartist - Fotolia.com