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Deutschland

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Wann macht eine Reiseversicherung Sinn?

Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres - so heißt es zumindest. Damit Sie in Ihrem Urlaub auch so richtig die Seele baumeln lassen können, empfiehlt es sich im Vorfeld Ihrer Reisen eine Reiseversicherung abzuschließen, damit sie im Falle eines Falles nicht die teils horrenden Gebühren selbst zu tragen haben. Reiserücktrittsversicherungen, Reiseabbruchversicherungen, Reisekrankenversicherung und Co. werden häufig in Paketen angeboten. Allerdings sind nicht alle Versicherungen, welche in solchen Kombi-Paketen enthalten sind, wirklich sinnvoll. Daher empfehlen Reiseversicherungs-Experten sich das Kleingedruckte in den verschiedenen Policen genauestens durchzulesen und gezielt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten aus den Versicherungsvarianten zu wählen.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung ist speziell für Frühbucher sehr sinnvoll, da es kaum absehbar ist, wenn man im Winter einen Sommerurlaub bucht, ob die Reise auch zu dem gebuchten Zeitpunkt wirklich angetreten werden kann. Auch bei teuren Reisen empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung, da die Stornogebühren bis zu 80% des eigentlichen Reisepreises betragen können. In der Police werden bestimmte Szenarien, welche ein Nichtantreten der Reise bedingen, abgedeckt. Diese sind unter anderem unerwartete, schwere Krankheit oder Todesfälle (der oder des Mitreisenden oder Angehöriger), Schwangerschaft, der Verlust einer Arbeitsbeschäftigung, das Antreten einer neuen Arbeitsbeschäftigung, schwere Unfallverletzungen, Impfunverträglichkeit, Bruch von Prothesen, erhebliche Schäden am Eigentum (Brandschäden, Einbruch, Elementarschäden), etc.

Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist quasi ein Muss für jeden Auslandsaufenthalt. Natürlich geht man nicht davon aus, dass man sich während eines Urlaubes in ärztliche Behandlung begeben muss, doch wenn es dazu kommt ist man schnell der Geläuterte. Es kann gar bis zum finanziellen Ruin kommen. Bei einem Krankenhausaufenthalt in den Vereinigten Staaten kann es beispielsweise zu 10.000 Euro und mehr pro Tag kommen. Dieses finanzielle Risiko ist mit einer Reisekrankenversicherung ausgeschlossen. Wichtig bei solch einer Versicherung ist es, dass der „sinnvolle und vertretbare“ Rücktransport und nicht nur der „notwendige“ mitversichert ist, da aus medizinischer Sicht der Rücktransport heutzutage nur noch selten als notwendig erachtet wird. Inbegriffen in solch einer Police sind unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, verordnete Arznei, Hilfsmittel wie Krücken, Zahnbehandlungen aber auch Überführungen oder Bestattungen beim Todesfall im Ausland.

Reisegepäckversicherung

Ein weiterer Klassiker unter den Reise-Versicherungen ist die Gepäckversicherung. Die Police soll dafür aufkommen, wenn während der Reise das Gepäck gestohlen, beschädigt oder verloren geht. Verbraucherschützer warnen jedoch vor dem Abschluss einer solchen Police, da sie für die Experten schlicht Geldmacherei darstellt, was nicht zuletzt das Beispiel Kofferverlust aufzeigt. Sollte Ihr Gepäck während des Fluges abhanden kommen oder beschädigt werden, sind die Fluganbieter dafür verantwortlich. Bei Diebstählen werfen Versicherer den Geschädigten gern mal grob fahrlässiges Verhalten vor, welches den Versicherungsschutz nichtig macht. Zu einem solchen Verhalten zähle es schon, wenn das Gepäck neben sich abgestellt werde und nicht zwischen den Beinen, von wo aus ein Dieb den Gegenstand „entreißen“ müsste. Übrigens: Urlaubsgepäck wird auch durch Ihre Hausratversicherung geschützt. In Hotelzimmern und anderen Gebäuden im Ausland ist ihr Gepäck darüber versichert. Eine Reisegepäckversicherung ist daher nicht zu empfehlen.

Reiseabbruchversicherung

Eine wiederrum sinnvolle Police stellt die Reiseabbruchversicherung dar. Sollten Sie aufgrund von versicherten Gründen (diese ähneln denen der Reiserücktrittsversicherung) Ihren bereits angetreten Urlaub abbrechen müssen, dann tritt diese Versicherung in Kraft. Während der ersten Urlaubshälfte übernehmen Versicherer die Rückreisekosten und erstatten meist den kompletten Reisepreis. Während der zweiten Urlaubshälfte immerhin noch anteilig nicht genutzte Reiseleistungen. Bei Rundreisen oder Kreuzfahrten ist die Nachreise zur Reisegruppe mit inbegriffen.

Notfallversicherung

Eine Reisenotfallversicherung ist allemal eine Überlegung wert, wobei eine dringende Notwendigkeit nicht gegeben ist. Diese Police birgt einige Aspekte in sich, welche bereits durch die Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden. Jedoch beinhaltet sie natürlich auch weitere Aspekte. Bei Strafverfolgung, Fahrrad-Pannen oder Diebstahl oder dem Verlust von Bargeld oder der Kreditkarte. Auch bei Reiseabbruch oder verspäteter Heimreise greift der Schutz der Notfallversicherung. Allerdings wird hier nur die Rückreise organisiert und Darlehen gewährt, was den Sinngehalt dieser Versicherung deutlich schmälert.

Wie Sie sehen macht nicht jede Versicherung wirklich Sinn. Daher sollten Sie sich im Vorfeld genau überlegen, ob Sie die benötigten Reiseversicherungen im Paket abschließen. Teilweise sind in solchen auch Schutzleistungen enthalten, welche nur für den Urlaub mit dem Auto sinnig sind. Daher Augen auf beim Versicherungsabschluss! Entsprechende Angebote finden Sie auf dem Reiseportal von Billigweg.de. Hier finden Sie die für Ihre Bedürfnisse richtigen Angebote und können aus den für Sie sinnvollen Police wählen.