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AOK zum neuen Digitalgesetz: Innovative Ansätze und sinnvolle Vorhaben |
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| 7.04.2026 15:20 Uhr |
AOK-Bundesverband |
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Berlin (ots) - Mit dem aktuell bekannt gewordenen Entwurf eines "Gesetzes für
Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" (GeDIG) soll unter anderem
die digitale Unterstützung des geplanten Primärversorgungssystems vorbereitet
werden. In einer ersten Reaktion lobt die Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, diese Pläne der Regierungskoalition zur
Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und zur innovativen
Nutzung der Daten, die bei den Kranken- und Pflegekassen vorliegen:
"Das Gesetz enthält eine ganze Reihe von innovativen Ansätzen und sinnvollen
Vorhaben. So ist es ein gutes Signal, dass bereits mit diesem Gesetz der
technische Unterbau für das geplante Primärversorgungssystems vorbereitet wird.
Die Vorarbeiten für die Nutzung der elektronischen Überweisung sowie der
digitalen Versorgungseinstieg über die standardisierte Ersteinschätzung sind
wichtige Schritte für einen digital vernetzten Versorgungsprozess und eine
zielgerichtete Patientensteuerung.
Die Weiterleitung der Versicherten zur Ersteinschätzung der Terminservicestellen
via Kassen-Apps soll bereits zum 1. Februar 2028 verpflichtend sein. Vor dem
Hintergrund der anstehenden Notfallreform begrüßen wird das. Da das System vor
allem für die Einschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt wurde, sehen wir
für seinen breiten Einsatz im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems
allerdings grundlegenden Weiterentwicklungsbedarf. Hier fordern wir, dass
verbindliche Qualitäts- und Funktionalitätsvorgaben gemeinsam im Gemeinsamen
Bundesausschuss festgelegt werden.
Die elektronische Patientenakte wird mit diesen Plänen immer mehr zum Dreh- und
Angelpunkt für den Einstieg in die Versorgung. Mit der Buchungsmöglichkeit für
Arzttermine und telemedizinische Leistungen sowie dem Zugang zur
standardisierten Ersteinschätzung wird sie auch wesentlich attraktiver für
unsere Versicherten. Die ePA sollte mehr sein als nur eine Ablage für die
Patientendaten. Daher unterstützen wir die Einführung der neuen Funktionen, die
dazu beitragen können, die Versorgung der Versicherten zu verbessern - zum
Beispiel durch eine Nutzung der ePA im Rahmen der standardisierten
Ersteinschätzung.
Absolut zu begrüßen ist auch der Plan, die Benachteiligung gesetzlich
Versicherter bei der digitalen Terminvermittlung durch private Anbieter zu
unterbinden. Besonders positiv bewerten wir zudem die geplante Stärkung der
Datennutzungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen. Künftig sollen sie die ihnen
ohnehin vorliegenden Daten nutzen dürfen, um innovative Ansätze einer
datengestützten Versorgung zu erproben. Bisher konnten die vorhandenen
Potenziale noch zu wenig genutzt werden.
Kritisch sehen wir die Pläne zur Fortentwicklung der gematik. Sie soll zukünftig
als sogenannter Provider auftreten und die Entwicklung beziehungsweise den
Betrieb von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur sowie von
ausgewählten Anwendungen ausschreiben können. Damit erhält die gematik eine
Fülle neuer Aufgaben und Möglichkeiten, ohne dass es im Gegenzug ausreichend
Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch die Krankenkassen gibt."
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
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E-Mail: mailto:presse@bv.aok.de
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - AOK-Bundesverband
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