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BPOL NRW: Bundespolizei kann Haftbefehl vollstrecken - Person muss 70 Tage in Haft |
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| 21.04.2026 10:56 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Aachen (ots) - Zwei aufmerksame Bürger haben am gestrigen Abend der
Bundespolizei in Aachen am Hauptbahnhof einen Hinweis zu einer randalierenden
Person gegeben. Schnell konnte eine alkoholisierte Person festgestellt werden,
welche zu der Personenbeschreibung passte. Später stellte sich jedoch heraus,
dass es sich nicht um die randalierende Person handelte, dennoch hatte die
Bundespolizei einen Fahndungserfolg.
Die kontrollierte Person wurde durch die Staatsanwaltschaft Köln wegen
Erschleichens von Leistungen gesucht und sollte eine Geldstrafe von 2100,-EUR
zahlen. Da der 41-jährige Deutsche die Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er
nun für 70 Tage in Haft. Nach Maßnahmen der Bundespolizei wurde der gesuchte
Mann dem polizeilichen Gewahrsamsdienst übergeben und wird später in eine
Justizvollzugsanstalt Aachen überstellt. Der ursprünglich gemeldete Randalierer
konnte nicht mehr festgestellt werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHM David Specks
Telefon: +49 (0) 241 56 837 - 1007
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de
Bahnhofplatz 3
52064 Aachen
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6259371
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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