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BPOL NRW: Haftbefehl vollstreckt und Schleusung vereitelt. |
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| 17.06.2026 10:41 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Aachen (ots) - Beamte der Bundespolizei in Aachen vollstreckten in der Nacht zu
Dienstag einen Haftbefehl und vereitelten eine Schleusung.
Am Dienstag, dem 16.06.2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Aachen
gemeinsam mit Beamten der Autobahnpolizei einen PKW, der zuvor aus den
Niederlanden nach Deutschland eingereist war. In dem Fahrzeug befanden sich der
36-jährige Fahrzeugführer aus der Schweiz, seine 44-jährige serbische Verlobte
sowie ein 46-jähriger albanischer Staatsangehöriger.
Alle Insassen konnten sich gegenüber den Beamten rechtmäßig ausweisen. Im Rahmen
einer tiefergehenden Kontrolle der Reisedokumente und der Einreisestempel der
beiden Mitfahrer, wurde ersichtlich, dass sich beide Personen über dem
Bezugszeitraum im Schengenraum aufhielten und sich somit der unerlaubten
Einreise strafbar gemacht haben. Folglich wurde gegen den Fahrzeugführer ein
Strafverfahren wegen des Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Im Rahmen
einer Durchsuchung der Personen und des Fahrzeuges wurden zudem geringe Mengen
Kokain aufgefunden und beschlagnahmt. Hierzu wurde gegen den Fahrzeugführer und
den Mitfahrer ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einfuhr von
Betäubungsmitteln eingeleitet. Zudem bestand gegen den Fahrzeugführer der
Verdacht einer weiteren verfolgungswürdigen Handlung wegen des Fahren eines
Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Hierzu wurde ihm eine
Blutprobe entnommen. Im weiteren Verlauf wurde den beiden Mitfahrern die
Einreise verweigert und sie wurden an die niederländische Polizei übergeben. Der
Fahrzeugführer wurde nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen vor Ort
entlassen. Im weiteren Verlauf der Nacht kontrollierten die Beamten einen
45-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien
wurde ersichtlich, dass gegen den Mann ein Haftbefehl von 90 Tagen wegen einer
Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Zur Abwendung der Haft hätte der Mann
eine Geldstrafe in Höhe von 2700,- Euro sowie zusätzliche Verfahrenskosten von
über 400,- Euro begleichen müssen. Da er den geforderten Betrag nicht aufbringen
konnte, wurde er dem Polizeigewahrsamsdienst in Aachen zugeführt
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHM David Specks
Telefon: +49 (0) 241 56 837 - 1007
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de
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52064 Aachen
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6295921
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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