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BPOL NRW: Deutscher mit zwei Haftbefehlen festgenommen - es folgt eine Freiheitsstrafe |
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| 28.07.2026 09:40 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Aachen (ots) - Die Bundespolizei in Aachen kontrolliert am Aachener Hauptbahnhof
einen Deutschen. Gegen ihn bestehen gleich zwei Haftbefehle. Es folgt eine
Festnahme durch die Bundespolizei und eine Freiheitsstrafe von 42 und nochmal 74
Tagen.
Aachen - Am 24.07.2026 kontrollieren Beamte der Bundespolizei einen 45-jährigen
Deutschen im Hauptbahnhof Aachen. Die Person kann sich zunächst nicht ausweisen,
sodass der Polizeipflichtige zwecks einer Identitätsfeststellung mit zur
Dienststelle der Bundespolizei in Aachen genommen wird. Hierbei stellt sich
heraus, dass gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle bestehen. Bereits 2020 wurde
gegen ihn durch das Amtsgericht Eschweiler ein Vollstreckungshaftbefehl wegen
des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Demnach hatte er eine Geldstrafe von
420EUR zu zahlen oder muss für 42 Tage eine Freiheitsstrafe antreten. Zuvor
hatte das Amtsgericht Heinsberg ihn wegen einer Urkundenfälschung bereits 2023
verurteilt. Als Strafe muss er 1.850EUR zahlen oder für 74 Tage eine
Freiheitsstrafe antreten. Der Polizeipflichtige wurde durch die Beamten
festgenommen. Die Geldstrafe kann er nicht bezahlen, sodass er nach Abschluss
der polizeilichen Maßnahmen dem polizeilichen Gewahrsamsdienst in Aachen
zugeführt wird. Im Anschluss wird er einer Justizvollzugsanstalt überführt
werden und seine Haftstrafe verbüßen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
Christof Irrgang
Telefon: +49 (0) 241/ 568 37 - 1006
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de
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52064 Aachen
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OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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