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POL-NMS: 260714-2-Motorradstreife stoppt stark getuntes Kleinkraftrad in Achterwehr (FOTO) |
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| 14.07.2026 16:11 Uhr |
Polizeidirektion Neumünster |
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Achterwehr (ots) - In der Nacht von Samstag auf Sonntag (11.07-12.07.2026)
kontrollierte eine Kradstreife ein Kleinkraftrad, bei dem erhebliche Mängel und
technische Veränderungen festgestellt werden konnte, sodass die
Betriebserlaubnis erloschen ist.
In der Nacht vom 11.07.2026 zum 12.07.2026 kontrollierte eine Kradstreife des
Polizei-Autobahn und Bezirksrevier Fachdienst Bezirk aus Rendsburg drei
gemeinsam fahrende Zweiräder. Kontrolliert wurden ein Motorrad mit 350 cm³, ein
Leichtkraftrad mit 125 cm³ sowie ein Kleinkraftrad der Marke Zündapp mit 50 cm³
aus dem Baujahr 1980. Bereits die Zusammensetzung des Trios wirkte auffällig:
Während die beiden größeren Maschinen problemlos zügig unterwegs sein dürfen,
hätte die Zündapp mit ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
eigentlich schnell den Anschluss verlieren müssen.
Schon während der Kontrolle stellten die Beamten an dem Kleinkraftrad zahlreiche
technische Veränderungen fest, die auch auf eine erhebliche Leistungssteigerung
hindeuteten. Verbaut waren unter anderem ein Crosslenker ohne Genehmigung, eine
nicht genehmigte Scheibenbremsanlage, ein Schnellgasgriff, ein Tuningzylinder,
ein Tuningvergaser, eine manipulierte Abgasanlage sowie eine geänderte
Übersetzung. Hinzu kamen erhebliche Mängel: Der vorgeschriebene Rückspiegel
fehlte, der Hinterreifen war vollständig abgefahren und sämtliche
Befestigungsschrauben des hinteren Kettenrades waren gelockert.
Es bestand somit der Verdacht, dass die Betriebserlaubnis erloschen war und das
Fahrzeug deutlich schneller als die zulässigen 40 km/h fahren konnte. Da der 18
Jahre alte Fahrzeugführer lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse AM (bis 45
km/h) ist, ergab sich zudem der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Das Kleinkraftrad wurde zur Beweissicherung sichergestellt und zum Gelände des
Fachdienstes in Rendsburg verbracht. Die tags darauf erfolgte Überprüfung mit
einem Rollenprüfstand brachte ein auch für die erfahrenen Beamten nicht
alltägliches Ergebnis: eine Höchstgeschwindigkeit von 118 km/h, ein Wert, der
bei einem Fahrzeug in diesem technischen Zustand ein erhebliches
Gefahrenpotenzial bedeutet.
Gegen den 18 Jahre alten Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des
Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch gegen den Halter wird
strafrechtlich ermittelt, weil er das Fahren ohne die erforderliche
Fahrerlaubnis zugelassen haben soll. Zudem werden gegen beide
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der technischen Veränderungen und Mängel
geprüft.
Mira Grunicke -Pressesprecherin PD Neumünster
Rückfragen bitte an:
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeidirektion Neumünster
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