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POL-MFR: (402) Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Ansbach - Polizei stoppt 47-Jährigen mit Schuss ins Bein - Staatsanwaltschaft Ansbach stellt Ermittlungen gegen Polizeibeamte ein |
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| 29.04.2026 14:41 Uhr |
Polizeipräsidium Mittelfranken |
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Ansbach (ots) - Ein 47-jähriger Mann löste am späten Samstagabend (06.12.2025)
einen Polizeieinsatz in Ansbach aus. Polizeibeamte stoppten den Tatverdächtigen
mit einem Schuss ins Bein. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat nun das
Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten, welche die Schüsse auf den
47-Jährigen abgegeben hatten, eingestellt.
Wie mit Meldung 1146 vom 07.12.2025 berichtet, verständigten Bewohner eines
Mehrfamilienhauses in der Platenstraße um kurz nach 23:00 Uhr den Polizeinotruf.
Ein 47-jähriger Mann (deutsch, kasachisch) hatte zuvor in der Wohnung seiner
Mutter randaliert. Diese konnte ihre Wohnung verlassen und bei einer Nachbarin
einen Notruf veranlassen. Als eine Polizeistreife an der Wohnung eintraf,
stellten die Beamten fest, dass sich der 47-Jährige mit einem Messer bewaffnet
hatte. Die Polizeibeamten zogen sich daraufhin aus der Wohnung zurück und
forderten Unterstützung an.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens bestätigte sich unter anderem aufgrund von
Zeugenbeobachtungen und Aufzeichnungen der von den Polizisten getragenen
Bodycam, dass der Tatverdächtige kurz darauf die Wohnung verließ und hierbei
sichtbar ein Messer mit sich führte. Die Beamten forderten den Mann auf, das
Messer wegzulegen. Der Tatverdächtige ignorierte diese Aufforderungen jedoch und
ging stattdessen auf die eingesetzten Beamten zu. Nachdem ein Warnschuss
abgegeben worden war, kam es zum Schusswaffengebrauch gegen den 47-Jährigen. Ein
Schuss traf den Tatverdächtigen am Bein. Nachdem die Polizisten den Mann
medizinisch erstversorgt hatten, musste er in ein Krankenhaus gebracht werden,
wo er weiterbehandelt wurde.
Vor Ort übernahmen Beamte des Kriminaldauerdienstes Mittelfranken erste
Tatortmaßnahmen. Die Ermittlungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des
polizeilichen Schusswaffengebrauchs wurden - wie in derartigen Fällen üblich -
durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) geführt und schließlich nach enger
Abstimmung an die Staatsanwaltschaft Ansbach übergeben.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach stellte abschließend fest, dass der Schuss in das
Bein des 47-Jährigen die einzige Möglichkeit war, einen zu befürchtenden
Messerangriff zu unterbinden und somit das Vorgehen der Polizeibeamten aufgrund
von Notwehr gerechtfertigt war. Da folglich kein strafbares Verhalten vorlag,
wurde das Verfahren eingestellt.
Erstellt durch: Christian Seiler / mc
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Mittelfranken
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