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Pressezitat: Neue EU-Regeln für Fahrzeuge: "Umweltminister Schneider muss Spielräume für mehr Ressourcenschutz, Reparatur und Recycling ausschöpfen" |
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| 12.08.2026 06:06 Uhr |
Deutsche Umwelthilfe e.V. |
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Berlin (ots) - Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung der
EU-Fahrzeugverordnung in nationales Recht Spielräume zur Förderung von
Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz in der ressourcenintensiven
Automobilbranche nutzen. Dies fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) anlässlich
des Inkrafttretens der EU-Fahrzeugverordnung am 13. August. Zwar gibt es
erstmals verbindliche Herstellerpflichten für das Design, die Sammlung und das
Recycling von Fahrzeugen. Aus DUH-Sicht bleiben wichtige Probleme wie immer
größer werdende Autos, die Begrenzung des CO2-Fußabdrucks oder die
Sicherstellung guter Reparaturbedingungen jedoch ungelöst.
Dazu sagt DUH-Kreislaufwirtschaftsexpertin Marieke Hoffmann:
" Die Fahrzeugindustrie gehört zu den ressourcenintensivsten
Wirtschaftsbereichen. Die neue EU-Fahrzeugverordnung ist ein erster wichtiger
Schritt auf dem Weg zu einem ressourcenschonenden Automobilsektor. Doch die
Ressourcenprobleme sind noch keineswegs gelöst, daher ist die nationale
Umsetzung nun entscheidend. Hersteller übergroßer und besonders
ressourcenintensiver Fahrzeuge sollten erhöhte Beiträge zahlen müssen. Neben der
Fahrzeuggröße muss für die Höhe der Herstellerbeiträge auch die Reparierbarkeit,
der CO2-Fußabdruck und der Einsatz von Recyclingmaterialien berücksichtigt
werden. Weiterhin ungelöst ist zudem das Problem, dass viele Altfahrzeuge nicht
in offiziellen Demontagebetrieben ankommen. Stattdessen werden diese illegal
ohne Einhaltung von Umweltauflagen ausgeschlachtet . Wir fordern, dass
Autobesitzende ihre Fahrzeuge nur abmelden dürfen, wenn sie eine legale
Demontage, einen Diebstahl oder einen Weiterverkauf nachweisen können.
Umweltminister Carsten Schneider muss die nationalen Spielräume jetzt konsequent
nutzen."
Die DUH fordert des Weiteren ein Recht für Verbraucher, sich bei der Reparatur
ihres Fahrzeugs auch für gebrauchte Ersatzteile entscheiden zu können.
Werkstätten sollten wie bereits in Frankreich verpflichtet werden, diese Option
anzubieten. Gebrauchte Ersatzteile haben deutliche Umweltvorteile gegenüber
neuproduzierten Teilen und stellen zudem die langfristige Reparierbarkeit des
Fahrzeuges sicher.
Hintergrund:
Die EU-Fahrzeugverordnung tritt am 13. August 2026 in Kraft und gilt überwiegend
ab dem 1. September 2028. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die notwendigen
nationalen Regelungen und Vollzugsstrukturen schaffen.
Pressekontakt:
Marieke Hoffmann, Senior Expert Kreislaufwirtschaft
030 2400867-467 , mailto:hoffmann@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6331618
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Deutsche Umwelthilfe e.V.
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