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Autobahn 3 / Rodgau (ots) - (lei) Mängel an Fahrzeugen, unzureichend gesicherte
Ladung, Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten oder technische Manipulationen an
Kontrollgeräten stellen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr erhebliche
Gefahren für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Insbesondere übermüdete Fahrer,
überladene Fahrzeuge oder mangelhaft gesicherte Ladung können zu schweren
Verkehrsunfällen mit erheblichen Folgen führen.
Vor diesem Hintergrund führen die zuständigen Behörden regelmäßig gemeinsame
Kontrollen durch. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften im gewerblichen Personen- und Güterverkehr zu überwachen,
Verkehrsverstöße konsequent zu ahnden und die Sicherheit auf den Straßen
nachhaltig zu erhöhen.
Am Dienstag fand in diesem Zusammenhang abermals eine solche Kontrollaktion auf
der Tank- und Rastanlage Weiskirchen Nord statt. Im Verlauf der Maßnahmen
überprüften die Einsatzkräfte von Polizei, Zoll und BALM (Bundesamt für Logistik
und Mobilität) insgesamt 57 Fahrzeuge und 89 Personen. Kontrolliert wurden 37
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen,
sieben Lastkraftwagen unter 3,5 Tonnen, vier Kraftomnibusse sowie neun Pkw.
Die Kontrollen führten zur Feststellung zahlreicher Verstöße. So wurden 16
Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr festgestellt. Darüber
hinaus registrierten die Kontrollkräfte sechs Verstöße gegen die Vorschriften
zur Ladungssicherung, sechs Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, fünf
zollrechtliche Steuerverstöße, vier Geschwindigkeitsverstöße sowie drei Verstöße
gegen das Güterkraftverkehrsgesetz. Zudem wurden zwei Überladungen, zwei
Fahrzeugmängel, zwei Aufenthaltsermittlungen, ein Fall des illegalen Aufenthalts
sowie eine Manipulation an einem digitalen Kontrollgerät festgestellt.
Die festgestellten Verstöße führten zu verschiedenen Maßnahmen. Insgesamt wurden
sechs Verwarnungen ausgesprochen und 16 Sicherheitsleistungen in Höhe von rund
23.000 Euro erhoben. Darüber hinaus wurden mehrere Anzeigen aufgrund
steuerrechtlicher Verstöße gefertigt.
In acht Fällen untersagten die Kontrollkräfte die Weiterfahrt. Die Gründe
hierfür waren zwei mangelhafte Ladungssicherungen, eine Manipulation am
digitalen Kontrollgerät, zwei Überladungen, ein Fahrzeug mit mangelhafter
Bereifung sowie zwei Kraftomnibusse aufgrund technischer Mängel beziehungsweise
nicht eingehaltener Ruhezeiten der Fahrer. Bei den Omnibussen wurden eine
mangelhafte Reversiereinrichtung sowie unzureichende Ruhezeiten der Fahrer
festgestellt.
Die beteiligten Behörden bewerten die Ergebnisse der Kontrollaktion als
Bestätigung der Notwendigkeit regelmäßiger und behördenübergreifender Kontrollen
im gewerblichen Personen- und Güterverkehr und werden auch künftig gezielte
Überprüfungen durchführen.
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