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Bad Bentheim / Hannover (ots) - Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die
Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen
Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion
Hannover die Kontrollen durch und verzeichnet seit deren Beginn insgesamt -3101-
unerlaubte Einreisen. -1992- Personen mussten zudem an der Grenze zurückgewiesen
werden.
Im Detail kam es in der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad
Bentheim zwischen dem 16. September 2024 bis einschließlich dem 31. Juli 2026 im
Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu folgenden
Feststellungen*:
- 3101 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche i.S.d.
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
- 1992 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
i.S.d. AufenthG
- 127 festgenommene Schleuser i.S.d. AufenthG
- 1345 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 749 Vollstreckungen offener Haftbefehle
- 90 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen
oder dem islamistischen Spektrum (Fahndungstreffer)
Folgende Feststellungen haben die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zwischen
dem 8. Mai 2025 und einschließlich dem 31. Juli 2026 getroffen*:
- 1950 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche i. S. d.
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
- 1229 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
i. S. d. AufenthG > -0- Zurückweisungen gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1
AsylG > -12- Personen vulnerabler Gruppen mit Asylgesuch
- 82 festgenommene Schleuser i. S. d. AufenthG
- 70 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 449 Feststellungen von Personen mit offenen Haftbefehlen
- 70 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen
oder dem islamistischen Spektrum (Fahndungstreffer)
Hintergrund:
Die bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16.
September 2024 vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen
landseitigen Schengenbinnengrenzen werden weiter fortgesetzt.
Auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 erfolgen die
Kontrollen ab sofort auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1
und Abs. 3 AsylG. Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt
dazu, dass die Grenzbehörde gegenüber Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem
sicheren Drittstaat eine Einreiseverweigerung bzw. gegenüber Schutzsuchenden
nach erfolgter Einreise eine Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat gem. §
18 Abs. 3 AsylG verfügen kann. In Deutschland gelten derzeit unter anderem alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Erkennbar vulnerable Personen, wie zum Beispiel Frauen mit Kleinkindern,
hochschwangere Frauen oder sichtbar Schwererkrankte, können weiterhin an die
zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.
Der Grenzschutz ist dauerhafte Kernaufgabe der Bundespolizei. Wie bisher trifft
die Bundespolizei alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung der
vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen zu gewährleisten. Sofern
einsatztaktisch erforderlich, werden die einsatzführenden Dienststellen der
Bundespolizei auch weiterhin von Unterstützungskräften, insbesondere der
Direktion Bundesbereitschaftspolizei, personell verstärkt.
Maßnahmen zur temporären Kräfteintensivierung werden hierbei stetig geprüft und
umgesetzt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns aus einsatztaktischen
Erwägungen heraus nach wie vor nicht zu konkreten Einsatzstärken äußern werden.
Auch weiterhin gilt: Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen
Schengenbinnengrenzen werden lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel,
uniformiert und zivil, zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr
durchgeführt. Auch wenn dem Anschein nach keine uniformierten Kräfte vor Ort
sein sollten, bedeutet das daher nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei
nicht präsent ist. Die Maßnahmen werden wie bisher eng mit den jeweiligen
Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie dem Zoll abgestimmt.
Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen:
http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6327607
*Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei bis einschließlich Juni 2026. Die Daten des Monats Juli 2026
basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch
geringfügig ändern.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Telefon: 0511 67675-4444
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70246/6331362
OTS: Bundespolizeidirektion Hannover
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