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EuGH stärkt Grundrechte und Gleichberechtigung in Europa |
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| 22.04.2026 18:05 Uhr |
SPD-Bundestagsfraktion |
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Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Klageverfahren
entschieden, dass zentrale Regelungen des ungarischen Anti-LGBTIQ-Gesetzes gegen
europäisches Recht verstoßen. Damit stellt das Gericht klar: Die Achtung von
Grundrechten, Gleichberechtigung und Menschenwürde ist nicht verhandelbar und
gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Seit 2021 schränkt die ungarische Gesetzgebung den Zugang zu Informationen über
sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erheblich ein und begrenzt
die Sichtbarkeit queeren Lebens im öffentlichen Raum. Der EuGH hat nun
festgestellt, dass diese Einschränkungen mit den grundlegenden Werten der
Europäischen Union nicht vereinbar sind.
Carmen Wegge , rechtspolitische Sprecherin:
"Das Urteil des EuGH ist eine klare Bestätigung dessen, wofür die Europäische
Union steht: für Freiheit, Gleichheit und die Achtung der Menschenwürde.
Grundrechte gelten für alle Menschen in Europa - unabhängig von sexueller
Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Der EuGH setzt hier einen
wichtigen Maßstab für die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Wir
erwarten, dass das Urteil mit dem Regierungswechsel unter Magyar zügig und
vollständig umgesetzt wird"
Falko Droßmann , queerpolitischer Sprecher :
"Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für queere Menschen in ganz Europa.
Sie macht deutlich: Vielfalt gehört zur europäischen Realität und muss sichtbar
sein dürfen. Der Zugang zu Information, Aufklärung und gesellschaftlicher
Teilhabe ist ein zentraler Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen
Werteordnung. Wir erwarten, dass das Urteil nun zügig und vollständig umgesetzt
wird."
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - SPD-Bundestagsfraktion
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