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Berlin (ots) - Ab heute können elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten
im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Ärztinnen
und Ärzte sowie Betreuungsgerichte sehen im Notfall unmittelbar, was geregelt
ist.
- Nach einem Unfall oder bei einer plötzlichen schweren Erkrankung muss oft
schnell entschieden werden. Wer vorgesorgt hat, möchte sicher sein, dass der
eigene Wille dann auch beachtet wird. Ab heute wird das deutlich einfacher: Im
Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) können nun auf Wunsch des Vorsorgenden
elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und
Patientenverfügungen hinterlegt werden. Damit können Betreuungsgerichte sowie
Ärztinnen und Ärzte im Vorsorgefall neben der Information über das Bestehen
einer Vorsorgeverfügung auch deren Inhalt unmittelbar einsehen.
Schnellerer Zugang zum Vorsorgewillen
Das ZVR hat sich über viele Jahre als verlässliches Instrument der privaten
Vorsorge bewährt. Registriert werden dort Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sowie Widersprüche gegen das
Ehegattennotvertretungsrecht. Erfasst wird, dass eine Vorsorgeverfügung besteht,
wer als Vertrauensperson benannt ist und wo das Dokument verwahrt wird.
Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte erfahren so über eine gesicherte
Infrastruktur im entscheidenden Moment, dass jemand vorgesorgt hat, und können
sich unmittelbar an die benannte Vertrauensperson wenden. Auf diese Weise trägt
das Register täglich dazu bei, dass Vorsorgeverfügungen beachtet und unnötige
Betreuungsverfahren vermieden werden.
Eine Lücke blieb dabei bisher allerdings: Den genauen Inhalt der Verfügung
konnten Ärztinnen und Ärzte sowie Gerichte erst nach Vorlage der Urkunde
erkennen. Genau hier schafft die neue Funktion nun Abhilfe. Ist eine
elektronische Abschrift hinterlegt, sehen Ärztinnen und Ärzte mit derselben
Abfrage auch, welche Behandlungswünsche die Patientin oder der Patient
festgelegt hat und wer für sie oder ihn entscheiden darf. Betreuungsgerichte
erkennen durch den Abruf, ob die in der Verfügung getroffene Vorsorge für den
konkreten Fall ausreicht und daher von der Bestellung eines gesetzlichen
Betreuers abgesehen werden kann. Die Originalurkunde kann zwar für die
rechtliche Prüfung weiterhin erforderlich sein; die Abschrift gibt aber sofort
Orientierung - und darauf kommt es gerade in den ersten Stunden eines Notfalls
oft an.
"Mit dem heutigen Start machen wir einen weiteren wichtigen Schritt bei der
Digitalisierung der rechtlichen Vorsorge", erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident
der Bundesnotarkammer. "Bisher wussten Ärztinnen und Ärzte sowie Gerichte, dass
jemand vorgesorgt hat. Jetzt sehen sie auch, was sie oder er bestimmt hat. Das
spart im Ernstfall wertvolle Zeit und hilft, dass der Wille der Betroffenen
schnell berücksichtigt wird. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht jedes
Einzelnen ganz konkret."
Freiwillig, sicher und vertraulich
Sowohl die Registrierung als auch die Hinterlegung der Abschrift sind freiwillig
und erfolgen ausschließlich auf Wunsch der vorsorgenden Person. Da
Vorsorgeverfügungen besonders sensible Inhalte haben, gelten für sie besondere
Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Deshalb hat der Gesetzgeber
die Bundesnotarkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits im Jahr
2004 mit der Führung des ZVR beauftragt. Die Bundesnotarkammer führt das
Register unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz. Die Vorsorge- und Gesundheitsdaten bleiben damit durchgehend
in einem sicheren und staatlich verantworteten System.
Technisch wird der Inhalt des Registers ausschließlich verschlüsselt
gespeichert; auch bei Datensicherungen werden sämtliche Daten nur in
verschlüsselter Form übertragen. Eingesetzt werden ständig aktualisierte
Techniken zur Sicherstellung von Vertraulichkeit, Unversehrtheit und
Zurechenbarkeit der Daten. Diese hohen Standards gelten auch für Dokumente: Vor
der Speicherung werden die Dateien technisch auf Schadsoftware und Viren
geprüft. Anschließend werden die Dokumente zugriffssicher verschlüsselt
gespeichert.
Ebenso streng ist der Kreis der Zugriffsberechtigten begrenzt: Die Daten abrufen
können ausschließlich die Betreuungsgerichte über gesicherte Verbindungen sowie
behandelnde Ärztinnen und Ärzte über die Telematikinfrastruktur. Ein allgemeiner
oder öffentlicher Zugang zum Register besteht weiterhin nicht. Die
Bundesnotarkammer selbst hat auch keinen Zugriff auf die Inhalte der
hinterlegten Dokumente.
Wem die Neuerung besonders nützt
Von der neuen Funktion profitieren grundsätzlich alle, die vorgesorgt haben oder
vorsorgen wollen. Denn ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jederzeit
eintreten, unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand. Besonders spürbar ist
der Vorteil dort, wo schnell gehandelt werden muss und die Vertrauensperson
nicht sofort zur Stelle ist - etwa bei Menschen, die allein leben, deren
Angehörige weit entfernt wohnen oder die vor einem größeren medizinischen
Eingriff stehen.
Entlastung bringt die Neuerung auch für die Angehörigen. Sie stehen im Ernstfall
ohnehin unter großem Druck und müssen oft eine besonders schwere Frage
beantworten: Was hätte die betroffene Person selbst gewollt? Ist ihr Wille in
einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festgehalten und die Abschrift
im ZVR hinterlegt, können Ärztinnen und Ärzte diesen unmittelbar einsehen,
sodass sich alle Beteiligten daran orientieren können. Die Verantwortung für
schwierige Entscheidungen lastet dann nicht allein auf den Angehörigen.
Damit die Vorsorge im Ernstfall trägt, kommt es aber auf zweierlei an: auf ein
Dokument, das den eigenen Willen klar und rechtssicher festhält, und darauf,
dass es im entscheidenden Moment auch vorliegt. Notarinnen und Notare helfen
dabei, Vorsorgedokumente so zu gestalten, dass sie die individuellen Wünsche
genau abbilden und zugleich wirksam und praxistauglich sind. Sie übernehmen
zudem schon heute standardmäßig die Registrierung im ZVR. Ab sofort bieten sie
dabei zusätzlich an, eine elektronische Abschrift der Urkunde zu hinterlegen;
eine zusätzliche ZVR-Gebühr fällt dafür nicht an. So begleiten Notarinnen und
Notare den gesamten Vorsorgeprozess. Damit ist die Vorsorge im Ernstfall nicht
nur wirksam, sondern kann auch tatsächlich umgesetzt werden. Auch
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
können dabei unterstützen, Vorsorgedokumente zu erstellen und im ZVR zu
registrieren und digital zu hinterlegen.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister und zur neuen Funktion
finden Sie unter https://www.vorsorgeregister.de/?utm_source=chatgpt.com .
Pressekontakt:
Dr. Sophie Godt-Nordhues
Pressesprecherin der Bundesnotarkammer
Telefon: 030-3838660
E-Mail: mailto:presse@bnotk.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61304/6363316
OTS: Bundesnotarkammer
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