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Berlin (ots) - Bundesärztekammer warnt vor Gefährdung der Versorgungsqualität
und fordert verbindliche Maßstäbe für die ärztliche Personalausstattung
Die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert die Haltung der Bundesregierung zur
Einführung einer verbindlichen ärztlichen Personalbemessung in Krankenhäusern.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen (BT-Drs. 21/8220) stellt die Bundesregierung klar, dass sie auf die
verpflichtende Anwendung eines Personalbemessungsinstruments verzichten und die
Verantwortung für eine bedarfsgerechte Personalausstattung weitgehend den
Krankenhäusern überlassen will. Aus Sicht der Bundesärztekammer reicht eine
solche allgemeine Verpflichtung ohne konkrete Vorgaben zur Ermittlung und
Überprüfung des tatsächlichen Personalbedarfs nicht aus, um die Qualität der
Patientenversorgung dauerhaft sicherzustellen.
"Die Bundesregierung erkennt ausdrücklich an, dass eine angemessene
Personalausstattung wesentlich für die Qualität der Patientenversorgung ist.
Gleichzeitig verzichtet sie aber auf verbindliche Maßstäbe, mit denen sich
feststellen lässt, wie viele Ärztinnen und Ärzte für eine sichere und qualitativ
hochwertige Versorgung tatsächlich benötigt werden. Eine solche
Generalverpflichtung der Krankenhäuser droht ohne konkrete Regularien und
überprüfbare Kriterien ins Leere zu laufen", erklärt Dr. Susanne Johna,
Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ärztliches Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK).
Besonders problematisch sei dies angesichts des zunehmenden wirtschaftlichen
Drucks auf die Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft habe bereits
vor einem erheblichen Stellenabbau infolge der gesetzlichen Sparmaßnahmen
gewarnt. "Wenn Krankenhäuser unter massivem Kostendruck stehen, besteht ohne
verbindliche Personalbemessung die Gefahr, dass Einsparungen zulasten der
Beschäftigten und damit letztlich auch der Patientinnen und Patienten erfolgen.
Überlastung, Demotivation und die Abwanderung ärztlichen Personals können die
Folgen sein. Wer die Qualität der Patientenversorgung sichern will, muss deshalb
auch dafür sorgen, dass der dafür notwendige ärztliche Personalbedarf
sachgerecht ermittelt und finanziert wird", so Johna.
Mit dem Ärztlichen Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK)
wurde ein Instrument entwickelt, das die vielfältigen ärztlichen Aufgaben in den
Krankenhäusern differenziert berücksichtigt. Die vom
Bundesgesundheitsministerium beauftragte Erprobung hat den systematischen Ansatz
grundsätzlich bestätigt und gezeigt, dass ÄPS-BÄK für die Anwendung in einzelnen
Kliniken und Fachabteilungen geeignet ist. Die dabei identifizierten
Anforderungen an eine verbesserte Vergleichbarkeit der Ergebnisse liefern
wichtige Hinweise für die gezielte Weiterentwicklung des Instruments, die
derzeit erfolgt.
Auch der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat die Bedeutung einer patienten- und
aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung ausdrücklich bekräftigt. Er hat
den Gesetzgeber aufgefordert, die Gewährleistung und Finanzierung einer
angemessenen ärztlichen Personalausstattung sicherzustellen und die
Weiterentwicklung von ÄPS-BÄK unterstützt.
"Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für eine ausreichende ärztliche
Personalausstattung allein den Krankenhäusern übertragen wird, ohne zugleich
nachvollziehbare Maßstäbe und die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zu
schaffen. Patientensicherheit darf nicht von wirtschaftlichen Spielräumen
einzelner Krankenhäuser abhängen. Wir werden ÄPS-BÄK konsequent
weiterentwickeln. Zugleich bleibt der Gesetzgeber in der Verantwortung,
verbindliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und refinanzierte
ärztliche Personalausstattung zu schaffen", betont auch Prof. Dr. Henrik
Herrmann, Co-Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe "ÄPS-BÄK", abschließend.
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