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Bielefeld (ots) - SI / Bielefeld / A2 / Vlotho - Autobahnpolizisten
beschlagnahmten am Donnerstag, 18.06.2026, das Auto und den Führerschein eines
19-Jährigen, nachdem er versucht hatte, mit hoher Geschwindigkeit in einem nicht
zugelassenen BMW vor der Polizei zu flüchten.
Den Beamten fiel der Wagen gegen 23:30 Uhr auf der A2 in Richtung Hannover auf.
Bei einer Abfrage des Kennzeichens stellten sie fest, dass der 3er BMW außer
Betrieb gesetzt worden war.
Sie gaben dem Fahrer Zeichen ihnen zu folgen. Dieser Aufforderung kam der
19-Jährige aus Vlotho zunächst nach. In der Ausfahrt Herford-Ost, wendete er um
180 Grad, überquerte dabei die durchgezogene Linie, beschleunigte stark und fuhr
wieder auf die A 2 in Richtung Hannover auf.
Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf. Als sie sich wieder hinter dem BMW
befanden, schaltete der Fahrer plötzlich das Licht aus, sodass das Kennzeichen
nur noch schlecht zu erkennen war. Seine Geschwindigkeit betrug knapp 200 km/h
bei erlaubten 120 km/h.
Daraufhin fuhr er circa 600 Meter über den Standstreifen auf die Ausfahrt
Vlotho-West zu und überholte dabei mindesten zwei Lkw über den Standstreifen. Im
Bereich der Ausfahrt schaltete er das Licht wieder ein und fuhr weiter über die
Detmolder Straße in die Bonneberger Straße, wobei er mehrmals die zugelassen
Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritt. An der Einmündung Mindener Straße /
Herforder Straße gab er den nun neben ihm stehenden Polizisten zu verstehen,
nicht mehr flüchten zu wollen, und fuhr auf ein Tankstellengelände.
In dem Fahrzeug befanden sich neben dem Fahrer eine Frau und zwei Männer, bei
denen es sich um erwachsene Familienangehörige handelte.
Der 19-Jährige räumte ein, dass er die Kennzeichen beim Fahrzeugkauf übernommen
und beim Straßenverkehrsamt abgemeldet hatte. Das Fahrzeug habe er bisher nicht
zugelassen, da er zuvor noch einige Reparaturen für die Hauptuntersuchung
erledigen wollte.
Daraufhin stellten die Beamten sowohl das Fahrzeug als auch den Führerschein des
19-Jährigen sicher.
Sie erstatten Anzeigen gegen den Fahrer mit deutscher und russischer
Staatsangehörigkeit wegen eines verbotenen Kfz-Rennens, Kennzeichenmissbrauchs
und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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