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POL-Einsatz: Seenachtsfest Konstanz - Wichtiger Hinweis der Wasserschutzpolizei |
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| 6.08.2026 21:10 Uhr |
Polizeipräsidium Einsatz |
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Bodensee - Konstanz (ots) - Anlässlich des Seenachtfestes in Konstanz weist die
Wasserschutzpolizei alle Bootsführerinnen und Bootsführer auf die derzeit
besonderen Bedingungen auf dem Bodensee hin.
Der aktuell niedrige Wasserstand sowie das vermehrte Auftreten von Seegras
stellen insbesondere für Sportboote ein erhöhtes Risiko dar. Etliche flache
Uferbereiche, Hafeneinfahrten und bekannte Untiefen sind aufgrund des niedrigen
Pegels je nach Tiefgang der Fahrzeuge schwer oder überhaupt nicht mehr
befahrbar. Die vorgesehenen Ankerliegefelder weisen ebenfalls einen starken
Seegrasbewuchs auf. Auch konnte die Fahrrinne nur teilweise gemäht werden, so
dass auch in dieser mit Seegras zu rechnen ist. Seegras kann sich an Propellern
und Ruderanlagen festsetzen und die Manövrierfähigkeit erheblich
beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall treib das Fahrzeug Manövrierunfähig im
Konstanzer Trichter bzw. im Seerhein.
Mit Einbruch der Dunkelheit verschärft sich die Gefährdung zusätzlich.
Hindernisse, flache Bereiche und Ansammlungen von Seegras sind dann nur noch
eingeschränkt erkennbar. Während des Seenachtfestes ist zudem mit einem erhöhten
Schiffsverkehr und einer Vielzahl von Sport- und Freizeitbooten zu rechnen.
Die Wasserschutzpolizei appelliert daher an alle Wassersportlerinnen und
Wassersportler:
- Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit mit
reduzierter Geschwindigkeit und auf Sicht.
- Halten Sie ausreichend Abstand zu Flachwasserbereichen und
beachten Sie die geltenden Fahrwasser.
- Kontrollieren Sie bei ungewöhnlichen Vibrationen oder
Leistungsverlust umgehend den Propeller auf Seegras.
- Halten Sie Abstand zu Fahrgastschiffen und großen Booten.
- Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Rückfahrt ein und vermeiden
Sie unnötige Fahrmanöver in unbeleuchteten Flachwasserzonen.
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und befolgen
Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte auf dem Wasser.
Zuletzt wird nochmals auf das Fahrverbot hingewiesen: Ab 21:30 Uhr bis 15
Minuten nach dem Feuerwerk sind Fahrbewegungen durch Vergnügungsfahrzeuge im
Bereich westlich einer gedachten Linie vom Seezeichen 10 zum Bootshafen
Seegarten/Kreuzlingen sowie östlich der alten Rheinbrücke untersagt. Die
Fahrgastschiffe verlassen ihre Liegepositionen unmittelbar nach Beendigung des
Feuerwerks. Diese haben Vorrang.
Die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher des Seenachtfestes hat höchste
Priorität. Durch umsichtiges Verhalten können gefährliche Situationen vermieden
und ein sicherer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden.
Die Wasserschutzpolizei bedankt sich für das Verständnis und wünscht allen
Gästen ein schönes und vor allem sicheres Seenachtfest.
Einen Eindruck von der Lage vor Ort können Sie sich anhand der Luftaufnahmen auf
den Social Media Kanälen des Polizeipräsidiums Einsatz verschaffen:
https://www.instagram.com/reel/DbtGSB9NahF/
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Einsatz
E-Mail: goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110981/6328778
OTS: Polizeipräsidium Einsatz
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Einsatz
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