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HZA-BS: ZOLL stellt illegalen Tiertransport auf der A2 fest / Vier Katzen und zwei Hunde durch den Landkreis Peine sichergestellt (FOTO) |
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| 3.06.2026 10:11 Uhr |
Hauptzollamt Braunschweig |
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Braunschweig (ots) - Am Mittwochmittag, den 27.05.2026, hat die Kontrolleinheit
Verkehrswege (KEV) aus Göttingen des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig auf der
Bundesautobahn 2 an der Raststätte Zweidorfer Holz (Fahrrichtung West) bei der
Kontrolle eines bulgarischen Transporters erneut einen illegalen gewerblichen
Tiertransport von Jungtieren festgestellt. Transportiert wurden diesmal vier
Hunde und fünf Katzen ohne konkrete Rassenzuordnung, sogenannte Straßenhunde/
-katzen.
Zuletzt hat die KEV aus Göttingen am 29.04.2026 einen illegalen gewerblichen
Tiertransport von 16 Dackeln (14 Welpen und zwei adulte Tiere) aufgedeckt,
worüber das Hauptzollamt Braunschweig am 04.05.2026 in einer Pressemitteilung
berichtete.
Die Hunde seien laut dem 37-jährigen bulgarischen Fahrer für einen Transport
nach Nordrhein-Westfalen und die Katzen in die Niederlande bestimmt. Dokumente
für das gewerbliche Verbringen sowie die vorgeschriebenen
Veterinärbescheinigungen konnte er jedoch nicht vorweisen. Er sei nur der Fahrer
und gab weiter an, dass er 100 Euro für den Transport vergütet bekäme.
Bei der Kontrolle der EU-Heimtierausweise stellten die Zöllner fest, dass vier
der Katzen zu früh gegen Tollwut geimpft wurden, also vor dem Alter von drei
Monaten. Des Weiteren wurde festgestellt, dass bei zwei der Katzen und zwei
Hunden die vorgeschriebene Dauer von 21 Tagen nach der Tollwutimpfung noch nicht
vergangen waren. Erst nach dieser Zeit gilt die Impfung als gültig.
Zuständig für das weitere Verfahren ist der Fachdienst Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung des Landkreises Peine. Daher übernahm die diensthabende
Amtstierärztin aus Peine den Sachverhalt noch vor Ort und ordnete eine
Sicherstellung zwecks amtlicher Tollwutquarantäne an. Mitarbeiter eines
beauftragten Tierheimes holten die vier Katzen und zwei Hunde ohne gültige
Tollwutimpfung ab und brachten sie in eine Quarantäneeinrichtung. In dieser Zeit
werden sie dann erneut gegen Tollwut und weitere Infektionskrankheiten wie zum
Beispiel Staupe und Parvovirose geimpft.
Zwei Hunde und eine Katze durfte der Fahrer behalten und mit diesen nach
Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für die Unterbringung und Behandlung der
Tiere seine Fahrt fortsetzen.
Während der Maßnahme an der Raststätte kam es zur Störung durch zwei
hinzukommende Personen. Sie gaben sich als Bekannte eines Käufers von einem der
Hunde aus und bedrohten die Zöllner, sodass diese gegen die Personen einen
Platzverweis aussprechen mussten.
Der Landkreis Peine prüft die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
gegen den Fahrer wegen Verstoß gegen geltendes Tierseuchenrecht und
Transportvorgaben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig
Stv. Pressesprecherin
Nadine Laufer
Telefon: 0531/1291-8506 (oder -1016, -1017)
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
E-Mail: Nadine.Laufer@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121224/6287202
OTS: Hauptzollamt Braunschweig
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Braunschweig
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