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BPOLI-Flugh. STR: Verdacht der unerlaubten Prostitutionsausübung - Zurückweisung einer Venezolanerin |
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| 28.05.2026 11:11 Uhr |
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart |
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Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Am 26.05.2026 haben
Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart im Rahmen der Einreisekontrolle eines
Fluges aus Sarajevo eine 22-jährige venezolanische Staatsangehörige
festgestellt, bei der der Verdacht bestand, dass sie zur Aufnahme einer
illegalen Prostitutionstätigkeit in das Bundesgebiet einreisen wollte.
Die Person legte zur Kontrolle einen venezolanischen Reisepass vor. Im Verlauf
der Kontrolle zeigte sich die Reisende zunehmend unkooperativ und beschwerte
sich lautstark über die Dauer der Einreisekontrolle. Im Rahmen dieser Befragung
ergaben sich jedoch Widersprüche hinsichtlich der Angaben zu den persönlichen
und beruflichen Verhältnissen der Person. Gegenüber den Beamten machte sie
zunächst Angaben zu einer Tätigkeit als Altenpflegerin. Später erklärte sie, als
Model tätig zu sein. Zudem führte sie eine auffällige Menge an Dessous mit sich.
Aufgrund der Gesamtumstände ergab sich der Verdacht, dass die Person
beabsichtigte, eine unerlaubte Beschäftigung im Bundesgebiet nachzugehen. Die
Einreisevoraussetzungen wurden daher als nicht erfüllt angesehen. Nach Abschluss
der polizeilichen Maßnahmen wurde die venezolanische Staatsangehörige nach
Bosnien und Herzegowina zurückgewiesen, wo Sie über einen legitimen Aufenthalt
besitzt. Die Rückführung erfolgte über Memmingen nach Sarajevo.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 0711 78781 - 1021
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116095/6283372
OTS: Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
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