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POL-CE: Kleinkind von E-Scooter angefahren; Polizei gibt Tipps zum richtigen Umgang mit E-Scootern |
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Celle (ots) - Bei einem Verkehrsunfall auf dem Heeseplatz ist gestern ein zwei
Jahre alter Junge leicht verletzt worden. Ein 16-Jähriger befuhr mit seinem
E-Scooter gegen 19:20 Uhr verbotswidrig den Heeseplatz. Im Bereich des dortigen
Spielplatzes hielt sich eine Familie mit Kindern auf. Ein 2 Jahre alter Junge
kreuzte plötzlich den Fahrtweg des E-Scooter-Fahrers. Der Jugendliche bemerkte
dies offenbar zu spät und stieß gegen das Kleinkind. Der Junge wurde leicht
verletzt in ein Krankenhaus transportiert, der E-Scooter-Fahrer blieb
unverletzt. Ob ein Sachschaden entstanden ist, steht noch nicht fest. Die
Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Jugendlichen,
außerdem erwartet ihn ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. E-Scooter
gehören mittlerweile zum festen Bestandteil des Straßenbildes und werden
insbesondere für kurze Wege gerne genutzt. Damit alle Verkehrsteilnehmenden
sicher unterwegs sind, sollten die geltenden Vorschriften aber bekannt sein und
auch beachtet werden. E-Scooter dürfen grundsätzlich auf Radwegen,
Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen genutzt werden. Sind keine entsprechenden
Verkehrsflächen vorhanden, ist die Nutzung der Fahrbahn erlaubt. Gehwege und
Fußgängerzonen dürfen hingegen nicht befahren werden, es sei denn, es gibt eine
entsprechende Beschilderung, dies ausdrücklich erlaubt. Zugelassen sind
E-Scooter ausschließlich für eine Person. Das Mitnehmen weiterer Personen ist
nicht erlaubt und kann die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen. Auch für
Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern gelten die Vorschriften zum Alkoholkonsum
im Straßenverkehr. Verstöße können mit Bußgeldern, Punkten im
Fahreignungsregister oder weiteren rechtlichen Konsequenzen geahndet werden
(Fahrverbot, Strafverfahren etc.). Darüber hinaus sollten E-Scooter stets so
abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert oder
gefährdet werden. Insbesondere Gehwege, Einfahrten, Haltestellen sowie Bereiche,
die von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden, sind
freizuhalten. Für die Nutzung eines E-Scooters gilt ein Mindestalter von 14
Jahren. Die Fahrzeuge dürfen bauartbedingt maximal 20 km/h fahren und benötigen
eine gültige Versicherungsplakette. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, das
Tragen eines Helms wird jedoch aus Sicherheitsgründen ausdrücklich empfohlen.
Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr tragen maßgeblich dazu bei,
Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu
gewährleisten. Die gilt, unabhängig von der Art der Verkehrsteilnahme, für alle
Verkehrsteilnehmende. |
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| Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeiinspektion Celle Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung |
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