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Coburg (ots) - Vor der Entspannung im Urlaub ist einiges zu organisieren: Wer
leert den Briefkasten, wer gießt die Blumen? Oft helfen freundliche Nachbarn.
Selbst den Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch was passiert,
wenn der hilfsbereite Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der
Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt?
Im Normalfall gilt, so die HUK-COBURG, wer einen Schaden verschuldet, muss dafür
geradestehen: Wer also beim Blumengießen den Teppich ruiniert oder eine teure
Vase herunterwirft, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Schließlich
erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat.
Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die
Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.
Neben der rechtlichen Seite haben solche Vorkommnisse aber auch eine
menschliche. Darum verzichten etliche Privathaftpflicht-Versicherungen, darunter
auch die HUK-COBURG, auf den Haftungsausschluss. Sie unterstützen die
Nachbarschaftshilfe und regulieren die Schäden.
Mit fremden Hunden Gassi gehen
Wer sich um einen fremden Hund kümmert, sollte beim Hundebesitzer nach einer
Hundehalter-Haftpflichtversicherung (https://www.huk.de/haus-haftung-recht/haftp
flichtversicherung/hundehaftpflicht.html) fragen. Durch sie ist man kostenfrei
mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen unbekannten Passanten,
ist es Sache der Versicherung den Schaden zu regulieren. In manchen
Bundesländern - wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen - ist der Abschluss einer
Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohnehin für alle Hunderassen Pflicht.
Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im Rahmen seiner
eigenen Privathaftpflicht-Versicherung (https://www.huk.de/haus-haftung-recht/ha
ftpflichtversicherung/private-haftpflichtversicherung.html) mitversichert, wenn
der Hund einen Dritten beißt. Auch hier unterstützen etliche Versicherer die
Nachbarschaftshilfe. Existiert jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung,
muss die sich um den Schaden kümmern.
Die Medieninformation auf huk.de:
Nachbarschaftshilfe (https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/nach
barschaftshilfe.html)
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit deutlich über 13 Mio. Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für
private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der
Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung
bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten
Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2025 von rund 11 Mrd. Euro zählt sie
zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt
ist die Kfz-Versicherung: Mit 14,5 Mio. versicherten Fahrzeugen ist sie der
größte deutsche Autoversicherer. In der Haftpflicht- und Hausratversicherung ist
sie ebenfalls führend. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2025
insgesamt rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weitere Informationen und Kontakt:
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
E-Mail: mailto:presse@huk-coburg.de
Grit Renning
Tel. 09561/96-22611
Mail: mailto:grit.renning@huk-coburg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7239/6318469
OTS: HUK-COBURG
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