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BPOLI MD: 38-Jähriger wird per Haftbefehl gesucht - widersetzt sich, greift an, beleidigt und bedroht |
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Dessau-Roßlau (ots) - Am Mittwoch, den 15. Juli 2026 kontrollierte eine Streife
der Bundespolizei kurz nach Mitternacht einen 38-Jährigen am Hauptbahnhof
Dessau. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem
der Polizei ergab einen Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Dessau-Roßlau. Im Juli 2025 verurteilte das Amtsgericht Dessau-Roßlau den
deutschen Staatsangehörigen zu zwei Tagen Erzwingungshaft wegen einer
Ordnungswidrigkeit. Weder zahlte der Verurteilte das ihm zuvor auferlegte
Bußgeld, noch stellte er sich dem Strafantritt. Folglich erließ jene
Staatsanwaltschaft Anfang des Jahres den Haftbefehl. Es erfolgte seine Mitnahme
in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Dessau. Die Beamten nahmen bei ihm
starken Alkoholgeruch wahr. Einen freiwilligen Alkoholtest lehnte der Gesucht
jedoch vehement ab. Den haftabwendenden Betrag von 55 Euro konnte er nicht
entrichten. In seiner Not rief er eine Kontaktperson an. Auch der Angerufene
konnte die geforderte Summe nicht aufbringen. Die Einsatzkräfte erläuterten dem
38-Jährigen die weiteren Maßnahmen. Sein Verhalten wurde zunehmend aufbrausend
und aggressiver. Er leistete aktiven Widerstand und beleidigte die Beamten mit
ehrverletzenden Worten. In der Folge musste er gefesselt werden. Auf dem Weg zum
Dienstfahrzeug sperrte er sich erneut, beleidigte und bedrohte die handelnden
Kräfte. Im Fahrzeug trat und spuckte er in Richtung der Beamten und versuchte
durch Kopfstöße diese zu verletzen. Eine angeforderte Streife der Landespolizei
war kurze Zeit später vor Ort und unterstützte. Der Bereitschaftsrichter der
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wurde kontaktiert. Dieser ordnete eine
Blutentnahme bei dem Mann an. Demnach wurde er zur Durchführung der Entnahme in
ein nahegelegenes Krankenhaus überführt und anschließend in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht. Abschließend fertigten die Bundespolizisten eine
Strafanzeige wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf
Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und
Körperverletzung. Die eingesetzten Beamten erlitten leichte Verletzungen in Form
von Abschürfungen und Hautrötungen. Sie sind weiterhin dienstfähig. Zudem wurde
durch das Handeln des Mannes die Brille eines Beamten beschädigt. |
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| Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Magdeburg Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung |
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