Nürnberg (ots) - Die BA bietet gekündigten Arbeitnehmenden Unterstützung bei der
beruflichen Neuorientierung, um den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in
Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem
finanzielle Nachteile.
Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine
schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die
Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer
kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der
Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online (https://sso.arbeitsagentur.de
/auth/realms/OCP/protocol/openid-connect/auth?client_id=vermittlung-oalo-ui&redi
rect_uri=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Farbeitslos-melden%2Fauth-redirect
&response_type=code&scope=openid&state=227c29aafc2f4b27a93e6d55e18cec23&code_cha
llenge=zARTTRTFzgIk6I6I1-zBZSp1sXzejKyIb4mx9DOix1k&code_challenge_method=S256&ac
r_values=login-filter%3Dprivatperson&correlation-id=1aad6741-955d-6736-71b0-4990
35cc8565) , telefonisch oder persönlich erfolgen.
Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle
Leistungen. Bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung verhängt
die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von einer Woche
Im Jahr 2024 sprach die Bundesagentur für Arbeit im Rechtskreis der
Arbeitslosenversicherung rund 813.500 Sperrzeiten aus. Von allen Sperrzeiten
entfielen 41,3 Prozent und somit zirka 335.800 Sperrzeiten auf verspätete
Arbeitsuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf
Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2023 nahm die Zahl der
Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldungen um 6,1 Prozent bzw. rund
19.200 Sperrzeiten zu.
Alle Informationen zum Thema finden sich online auf
http://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/ .
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
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D-90478 Nürnberg
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