Wiesbaden (ots) - Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen
auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie
den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick
behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, sodas
Infocenter der R+V-Versicherung.
"Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen -
vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt Sascha Nuß,
Jurist bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit
einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk"
sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine
Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer
Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen
damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt Nuß. Allerdings ist ein
Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht
zulässig.
Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu
Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private
Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert
werden. "Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken sind grundsätzlich tabu, wenn
der Besitzer nicht explizit zustimmt", sagt R+V-Experte Nuß. Wer mit seiner
Drohne Personen ohne ihre Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt,
macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für
viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf
die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen. Von
Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und
Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100
Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000
Meter betragen", ergänzt Nuß.
Vor Abflug registrieren
Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem
ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle
Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Das Gerät bekommt dann eine
elektronische Identifikationsnummer, mit der sie bei Vorfällen oder Verstößen
zugeordnet werden kann. Sascha Nuß rät den Drohnenpiloten, sich vorab über alle
Vorschriften zu informieren.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten
brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch
über Wohngrundstücken fliegen (Flughöhe mindestens 100 Meter).
- Ob mit oder ohne Kamera, für alle Drohnen unter 250 g gilt: Man muss keine
Prüfung für den EU-Kompetenznachweis machen, jedoch die rechtlichen Vorgaben
kennen und einhalten.
- Die meisten privaten Drohnen dürfen in einer maximalen Höhe von 120 Metern
über dem Grund fliegen - allerdings nicht überall: Einschränkungen sind mit
dem Map Tool auf der Digitalen Plattform "Unbemannte Luftfahrt" (dipul)
einsehbar.
- Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Es
gibt spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police oder als Ergänzung
zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Drohnenpiloten müssen den
Versicherungsnachweis immer dabeihaben.
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