Sachsen-Anhalt/Sicherheit/Anschlag (ots) - Halle. Sachsen-Anhalts
Landesverwaltungsamt prüft ein Disziplinarverfahren gegen Magdeburgs
Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos). Das berichtet die in Halle
erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe). "Eine Entscheidung über
die Einleitung oder Nichteinleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Frau
Oberbürgermeisterin Borris wird nach Auswertung und Prüfung angeforderter
Unterlagen" erfolgen, sagte Denise Vopel, Sprecherin des Landesverwaltungsamts,
der Zeitung. Die Unterlagen seien am Montag in der Oberbehörde eingegangen. "Es
handelt sich um ein laufendes Verfahren, zu dem weitere Auskünfte derzeit nicht
erteilt werden können", sagte Vopel.
Anlass der Prüfungen sind immer neue Details, die im Zuge der Aufklärung des
Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 ans Licht
gekommen sind. Zum einen wird seit Monaten diskutiert, ob der Weihnachtsmarkt
ausreichend gegen Anschläge geschützt war. Zum anderen legen E-Mails nahe, dass
es in der Stadtverwaltung Überlegungen gab, einen Konkurrenz-Weihnachtsmarkt
mittels Brandschutzes mit schärferen Auflagen zu belegen. "Ronni schaut, was
noch zu retten geht durch Brandschutz etc.", schrieb Borris im Oktober per
E-Mail an einen Magdeburger Gastronom. Ronni Krug ist der für Ordnung und
Sicherheit zuständige Beigeordnete der Stadt. Borris bestreitet die Vorwürfe.
Unklar ist, wie lange die Untersuchungen des Landesverwaltungsamts dauern
werden. Die Aufsichtsbehörde prüft außerdem, ob sie ein Verfahren gegen Krug
einleiten muss. Gegen ihn läuft bereits ein Disziplinarverfahren vonseiten der
Stadt Magdeburg. "Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Kommunalaufsicht
ein Verfahren gegen Verwaltungsmitarbeiter einer Kommune an sich ziehen", sagte
Vopel der MZ. "Ob im Falle des Beigeordneten hierfür die rechtlichen
Voraussetzungen vorliegen, wird derzeit auf Grundlage weiterer durch die
Landeshauptstadt übermittelter Unterlagen erneut geprüft." Das
Landesverwaltungsamt kann ein Verfahren etwa dann an sich ziehen, wenn die
betreffende Kommune kein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleisten kann - etwa
aufgrund von Befangenheiten.
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