Rostock (ots) - Pressemitteilung der Daudert & Daudert GmbH
Ein aktuelles Klageverfahren (Aktenzeichen 7 K 1217/24.F) eines Marktteilnehmers
gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine
brisante Schwachstelle im Umgang mit Hinweisen aufgedeckt: Bereits wenige, von
nicht verifizierten E-Mail-Accounts versandte Nachrichten reichen aus, um eine
öffentliche Warnmeldung der BaFin gegen ein Unternehmen auszulösen.
Im Verfahren wurde deutlich, dass die BaFin eingehende Hinweise weder überprüft
noch die vermeintlichen Hinweisgeber kontaktiert hat. Damit eröffnet sich die
Möglichkeit, Mitbewerber durch einfache, fingierte E-Mails schwerwiegend zu
diskreditieren - ohne dass die Behörde die Authentizität der Meldungen
hinterfragt.
"Das Verfahren zeigt, wie anfällig selbst offizielle Veröffentlichungen für
Manipulation sein können", erklärt Christian Daudert. "Für Anleger ergeben sich
daraus zwei zentrale Erkenntnisse:
1. Vertrauen Sie nicht blind jeder Veröffentlichung oder Bewertung im Internet -
auch dann nicht, wenn sie von Behörden stammen. Sowohl positive als auch
negative Einschätzungen sollten stets kritisch hinterfragt werden.
2. Bleiben Sie wachsam, wenn Sie von Finanzdienstleistern angesprochen werden.
Zwar existieren tatsächlich unseriöse Anbieter, doch sollten
Verdachtsmeldungen an die BaFin konkrete Angaben enthalten - auch zur eigenen
Person. Nur so lassen sich echte Hinweise von missbräuchlichen
Falschmeldungen unterscheiden."
Das Urteil macht deutlich, dass Anleger sowohl Vorsicht als auch kritisches
Urteilsvermögen benötigen, um seriöse Informationen von gezielten
Rufschädigungen zu trennen.
Über die Daudert & Daudert GmbH
Die Daudert & Daudert GmbH mit Sitz in Rostock ist seit 1997 als
Finanzdienstleister spezialisiert auf Services für die Fußballbranche.
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