Eschborn (ots) -
- Besonders privat Vermietende sind nicht ausreichend über aktuelle gesetzliche
Verpflichtungen informiert
- Bei Nichterfüllung der rechtlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder
- Dynamischer Markt durch starken Wettbewerb
Eine aktuelle Marktumfrage von Techem offenbart signifikante
Informationsdefizite rund um den Energieausweis. Während Geschäftskunden
vergleichsweise gut informiert sind (87 % der Befragten gaben an, sich gut bzw.
sehr gut informiert zu fühlen), zeigt sich besonders bei privat Vermietenden ein
gravierender Aufklärungsbedarf, speziell im Hinblick auf rechtliche
Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen.
Die Umfrage des Energiedienstleisters macht deutlich: Ein Großteil der privat
Vermietenden (57 %) wünscht sich mehr Informationen darüber, wie oft ein
Energieausweis erneuert werden muss (56 %), wann er genau erforderlich ist (55
%), welche Dokumente für die Erstellung notwendig sind (53 %) und wie sich
gesetzliche Änderungen auswirken (52 %). Zudem sind sich viele über die
Konsequenzen bei fehlendem Ausweis, die üblichen Kosten für die Erstellung oder
die verschiedenen Arten von Energieausweisen im Unklaren.
Fehlt der richtige Energieausweis, drohen Vermietenden empfindliche Geldstrafen
Der Energieausweis kann als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der
Bewohnenden über einen Zeitraum von drei Jahren und ist relativ einfach zu
erstellen, da er auf vorhandenen Daten basiert. Der Bedarfsausweis hingegen wird
auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Bausubstanz, der Heizungsanlage
und anderer Faktoren erstellt. Er gibt Auskunft über den theoretischen
Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig vom Nutzendenverhalten. Der
Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger in der Erstellung, bietet aber eine
objektivere Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes. Erfüllen
Vermietende nicht die gesetzlich geforderten Ausweispflichten, können
empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden - selbst bei
Unwissenheit.
Änderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Seit 2021 gelten neue
Regeln für den Energieausweis
Es fällt auf, dass bei privat Vermietenden ein Großteil nicht ausreichend über
aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert ist - insbesondere über Änderungen,
die im Mai 2021 auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten
sind. Im Zuge dessen wurden die Anforderungen an die Datenerhebung für
Energieausweise verschärft, die Nachweispflichten konkretisiert und in
bestimmten Fällen die Fotodokumentation des Gebäudes verpflichtend. Ziel war es,
die Genauigkeit der Angaben zu verbessern und den Ist-Zustand des Gebäudes
genauer zu dokumentieren. Standardwerte dürfen seitdem nur noch unter bestimmten
Bedingungen verwendet werden, um die Qualität und Aussagekraft des
Energieausweises zu gewährleisten.
"Im Kontext der Energiewende spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle. Er
ermöglicht es, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent
darzustellen und Potenziale für Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu
identifizieren. Dies kann nicht nur den Wert der Immobilie steigern, sondern
auch dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, welche langfristig die
Betriebskosten senken können", kommentiert Nicolai Kuß, CSO von Techem.
Dynamisches Marktumfeld durch starke Konkurrenz und hohe Wechselbereitschaft
Durch die Offenlegung des Energiebedarfs werden Anreize für Investitionen in
energieeffiziente Technologien geschaffen und das Bewusstsein für einen
nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gefördert. Der Markt für die Erstellung von
Energieausweisen ist durch eine Vielzahl von Anbietern aus verschiedenen
Branchen gekennzeichnet, darunter unter anderem Messdienstleister,
Energieberatungen, Energiedienstleister und Online-Anbieter. Der hohe
Konkurrenzdruck im Zusammenspiel mit einer hohen Wechselbereitschaft auf Seiten
der Vermietenden - eine große Offenheit gegenüber eines Anbieterwechsels war bei
69 % der privat Vermietenden zu verzeichnen, bei Geschäftskunden lag dieser Wert
sogar bei 84 % - schaffen ein wettbewerbsintensives, dynamisches Marktumfeld.
"Die Ergebnisse unserer Umfrage haben deutlich gemacht, dass Vermietende
dringend verlässliche Informationen und ein höheres Maß an Transparenz
benötigen, um den gesetzlichen Verpflichtungen rund um den Energieausweis
gerecht zu werden", betont Nicolai Kuß. "Wir von Techem bieten sowohl gewerblich
Vermietenden bzw. Verwaltenden als auch privat Vermietenden ein umfangreiches
Informations- und Beratungsangebot. So kann zum Beispiel direkt über unser
Online-Portal (https://www.techem.com/de/de/immobilienservices/energieausweis)
ein verbrauchsorientierter Energieausweis einfach und schnell erstellt werden."
Über die Befragung
Die vorliegende Umfrage wurde im Mai 2025 online durchgeführt. Befragt wurden
454 private Vermietende sowie 79 Geschäftskunden (gewerblich Vermietende und
Verwaltende). Im Rahmen der quantitativen Erhebung standen der
Informationsstand, der Informationsbedarf sowie das Verhalten bei der Nutzung
und beim Anbieterwechsel im Fokus. Die Grundgesamtheiten der beiden Zielgruppen
wurden anhand spezifischer Kriterien definiert.
Über Techem
Techem ist ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude. Die
Leistungen des Unternehmens decken die Themen Energiemanagement und
Ressourcenschutz, Wohngesundheit und Prozesseffizienz in Immobilien ab. Das
Unternehmen wurde 1952 gegründet, ist heute mit über 4.200 Mitarbeitenden in 18
Ländern aktiv und hat mehr als 13 Millionen Wohnungen im Service. Techem bietet
Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wärme und
Wasser in Immobilien sowie regenerative Versorgungskonzepte und -lösungen an.
Als ein Marktführer in der Funkfernerfassung von Energieverbrauch in Wohnungen
treibt Techem die Vernetzung und die digitalen Prozesse in Immobilien weiter
voran. Moderne Multisensorgeräte sowie Funkrauchwarnmelder mit Ferninspektion,
ein Messstellenbetrieb, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sowie Leistungen
rund um die Verbesserung der Trinkwasserqualität in Immobilien ergänzen das
Lösungsportfolio für die Wohnungs- und Gewerbeimmobilienwirtschaft. Weitere
Informationen finden Sie unter https://www.techem.com/corp/de/ueber-uns oder
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Pressekontakt:
Janina Schmidt
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Techem Energy Services GmbH
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E-Mail: mailto:janina.schmidt@techem.de
Katharina Bathe-Metzler
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Techem Energy Services GmbH
Telefon: +49 (0) 1522 / 413-6702
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OTS: Techem GmbH
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